
In den 20er Jahren wurde in dem kleinen Städtchen Dayton in Tennessee
ein Lehrer vor Gericht gestellt, weil er anstelle des biblischen Schöpfungsmythos
die darwin'sche Abstammungslehre (der Mensch stamme vom Affen ab) in seinem Unterricht behandelt hatte.
Der Prozeß ging als "Affenprozeß" in die Geschichte ein und
wurde mehrfach verfilmt (am bekanntesten wurde die Version "Inherit the
wind" von 1960 mit Spencer Tracy und Gene Kelly).
Jetzt hat auch das "sittsame Freiburg" (Süddeutsche Zeitung) seinen "Affenprozeß". Nur schreiben wir heute das Jahr 1999 ...
Und ein dritter Prozeß (Verwaltungsgericht) steht auch noch bevor.
Wofür doch alles wertvolle Steuergelder so ausgegeben werden (wo wir doch überall sparen müssen und kein Bereich davon ausgenommen sein darf, wie die Politiker sagen): Bei der Polizei ist ein eigener Sachbearbeiter speziell für meinen Fall abgestellt, in einer Zeit, in der die Polizei der organisierten Kriminalität nicht Herr wird! Für den ersten Prozeß gegen mich wurde ein ganzer Prozeßtag angesetzt und es wurden 17 Zeugen vernommen. (Und ich bin ja nicht der einzige Nackte, der in Deutschland gejagd wird.) Und das bei chronisch überlasteten Gerichten, bei Richtern, die ihre Arbeit kaum noch bewältigen können!
Und welche große Gefahr soll mit diesem großen Aufwand
von der Bevölkerung abgewendet werden?
Haben die deutschen Gerichte
wirklich keine dringlicheren Aufgaben, als sich mit einem harmlosen in der Natur
herumlaufenden Nackten zu befassen?
Ist denn da niemand unter den Verantwortlichen bei den Freiburger Behörden und den Freiburger Politikern, der willens und fähig ist, diesen idiotischen Wahnsinn zu stoppen?
Merkt denn niemand von den Verantwortlichen in Freiburg, daß sie sich angesichts von Hunderten oder gar Tausenden von Nackten an den Freiburger Baggerseen, dem Dreisamufer, vor allem aber dem mitten in einem Wohlgebiet liegenden Gelände der ehemaligen Landesgartenschau, mit der verbissenen Verfolgung eines Nackten auf dem Lorettoberg "zum Affen machen"?
Was den Irrsinn aber vollends auf die Spitze treibt:
Es geht letztlich um 30 Quadratzentimeter fehlenden
Stoff!
So nämlich ist die Bekleidung "zulässig": (Anmerkung für diejenigen, die diese Art Kleidungsstück nicht kennen: Das Gesäß ist bei diesem sog. Stringtanga frei.)

Sind diese 30 Quadratzentimeter fehlenden Stoffs es wert, einen solchen Aufwand zu treiben?
Hat denn niemand bei den Verantwortlichen aus der "Geschichte der fortschreitenden Entblößung des menschlichen Körpers" in unserer Kultur in den letzten 30 Jahren etwas gelernt? Muß denn wirklich jeder Quadratzentimeter freier Haut jedesmal mit ungeheurem Aufwand neu erkämpft werden?
Es bräuchte nur einen "kleinen inneren Ruck", und wir wären diese Probleme für immer los, denn nach diesen letzten 30 Quadratzentimetern kann man nicht mehr weiter gehen: nackter als nackt kann man nicht sein! Ein kleiner Ruck also, und " es is a' Ruh!".
Ich befürchte allerdings, daß bei der Irrationalität im Umgang mit unseren Bekleidungskonventionen die Hoffnung auf Vernunft, auf Einsicht (geboren aus der Erinnerung an vergleichbare Fälle in der Vergangenheit) leider wohl unrealistisch ist.
So sei es denn ...
Doch vorher noch ein wenig zur Aufheiterung:
Am Tag vor dem Prozeß drehten sowohl SAT1 als auch das ZDF mit mir ein paar "Außenaufnahmen". Bei den Dreharbeiten auf dem Schönberg mit SAT1 hatten wohl aufgebrachte Anwohner die Polizei gerufen, die dann mitten in die Dreharbeiten hineingeriet.

Sorgfältig kontrollierten sie, wie ich meinen Tanga anziehe.

Auch am Tage des Prozesses war das Medienaufgebot beträchtlich:

und zuweilen wurden wir gegenseitig "Opfer" ...


Der Vertreter der Anklage war Staatsanwalt Hosp

Ich schätze Richter Schleef, den ich vom ersten Prozeß im Januar her kenne, an sich wegen seiner "Menschlichkeit", seiner oft feinsinnigen Ironie und seiner von mir als "liberal" empfundenen Haltung. Aus diesen Gründen hatte ich mir bei diesem Prozeß auch gewisse Chancen ausgerechnet, daß wirklich "Recht gesprochen" werden könnte. Diese Hoffnung wurde leider enttäuscht.
In dem von mir durchaus verstehbaren Konflikt zwischen den Gütern der " Rechtsicherheit" und "Rechtsgerechtigkeit", in dem der Richter sich in meinem Fall wohl befand, entschied er sich völlig eindeutig gegen die Rechtsgerechtigkeit. Es war ihm wichtiger, daß Rechtssicherheit herrscht, daß also für alle klar sei: Dieses Verhalten von dem Herrn Niehenke ist unzulässig! Dafür nahm er in Kauf, daß mein tatsächliches Verhalten, das hier konkret zu beurteilen war, rechtlich nicht angemessen beurteilt wurde, daß mir als Person Unrecht geschah.
Deutlich wurde das an Äußerungen wie: "Wenn wir solch ein Verhalten billigen würden, dann würde damit eine Tür geöffnet und viele würden meinen, sie dürften überall nackt herumlaufen."
Diese Äußerung macht unmißverständlich klar, daß nicht mein konkretes Verhalten beurteilt wurde, sondern daß bei der Urteilsfindung ein ganz anderer Gedanke entscheidend war: Welche Auswirkungen hat es, wenn dieser Mann freigesprochen wird?
Solche Erwägungen sind, aus der erwähnten Spannung zwischen diesen beiden Rechtsgütern, durchaus nichts Ungewönliches in der Rechtsprechung!
Richter Schleef hatte nicht den Mut, "Rechtsgeschichte zu schreiben", blieb mit seinem Urteil ganz "auf der sicheren Seite" (sicher auch in dem Sinn, daß es für ihn nicht einfach gewesen wäre, den Kollegen in Freiburg gegenüber zu vertreten, einen solchen Mann freigesprochen zu haben ...).
Vielleicht aber tue ich ihm Unrecht (obwohl seine Worte nicht in diese Richtung weisen): Vielleicht handelte er so, weil er ja wußte, daß ich ein solches Urteil sicher nicht hinnehmen würde, und so ebnet sein Urteil den Weg für eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser schwierigen Frage. Das wäre dann in gewissem Sinne eine "weise" Entscheidung gewesen ...
Ganz anders Staatsanwalt Hosp:
Finster dreinblickend war bei ihm von Beginn an zu spüren, daß er mich absolut "unmöglich" fand. Eine nette Besucherin, der ich auf diesem Foto meinen roten Stringtanga vorführe

meinte: "Der würde sich vielleicht nicht einmal im Spiegel selbst nackt anschauen ..."
Mit unverhohlener Aversion erdreistete er sich in seinem Schlußplädoyer über mich zu sagen: "Dieser Mann muß gestoppt werden!" (Bei einer Ordnungswidrigkeit! Er redete, als sei ich ein Amokläufer.) Ich habe noch gestern eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Stuttgart geschickt.
Der Ausgang des Prozesses ist sicher allen bekannt:
Ich wurde zur Zahlung einer Geldbuße von DM 2.400,- verurteilt.
Einen ausführlichen Kommentar zu dem Urteil werde ich an dieser Stelle nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung veröffentlichen.
gezeichnet
Dr. Peter Niehenke