Heute wurde dem "Nacktläufer von Freiburg" vom speziell für ihn zuständigen Sachbearbeiter am Polizeirevier Süd, Herrn Reichenbach, telefonisch mitgeteilt, daß das Gesundheitsamt Freiburg eine Anzeige wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" (§ 201 StGB) gegen ihn erstattet habe. Ein schwerer Vorwurf! - Hat Herr Niehenke Geheimnisse seiner Klienten preisgegeben? Hat Herr Niehenke vertrauliche Daten über Dritte an die Öffentlichkeit gegeben? - Nein, nichts von alledem! Die Anzeige zielt nicht auf den Schutz von Klienten, sondern sie zielt auf den Schutz der Beamten des Gesundheitsamtes vor öffentlicher Kontrolle ihrer Tätigkeit! Der Vorwurf lautet nämlich: Herr Niehenke hat das Gesprächsprotokokoll seiner eigenen "Vernehmung" durch die Beamten des Gesundheitsamtes öffentlich gemacht!
Der Hintergrund:
Am 1. Juli 99 führte der so beschuldigte, auf "Einladung" von
Dr. Steinitz (Leiter des Gesundheitsamts in Freiburg) und Frau Dr. Rechtsteiner-Rarra
(zuständige Mitarbeiterin), ein "Gespräch", in dem es darum ging,
ob Herrn Dr. Niehenke aufgrund seiner Aktionen seine Zulassung als Psychotherapeut
entzogen werden könne/müsse. In beiderseitigem Einvernehmen wurde
das Gespräch seitens des Gesundheitsamtes auf Tonband aufgezeichnet.
Auch Dr. Niehenke fertigte angesichts dieser Einvernehmlichkeit eine Aufzeichnung
des Gesprächs für sich selbst an und stellte den Wortlaut dieses
Gespräch einige Tage später ins Internet (siehe unter ¦Repressalien˛).
§ 201 schützt "das in der hochtechnisierten Massengesellschaft immer mehr bedrohte Rechtsgut des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches, dh die jeder Persönlichkeit zukommende und gegen die Außenwelt abzuschirmende Intimsphäre", wie es in einem Standardkommentar heißt. In dem "Vernehmungsgespräch" wurden Herrn Niehenke in der Tat sehr persönliche Fragen zu seinem Beruf und zu seinem Privatleben gestellt. Herr Niehenke veröffentlicht dann zu seinem Schutze vor behördlicher Willkür dieses Gespräch, und nun fühlen sich die Vernehmungsbeamten in ihrer Privatsphäreverletzt, weil Fakten über Herrn Niehenke öffentlich gemacht wurden (von Herrn Niehenke selbst): Das ist ¦Beamtenlogik˛ !
Ja, die Vertreter der Staatsmacht sind, in der Tat, auf Vertraulichkeit angewiesen, wie sich jeder ganz leicht anhand des Gesprächsverlaufs wird vor Augen führen können. Und es ist sehr verständlich, daß Beamte sich davor schützen möchten, daß die Öffentlichkeit erfährt, was sie in Ausübung Ihres Amtes im einzelnen tun. Doch für diesen Zweck ausgerechnet diesen Paragraphen heranzuziehen! Er dient nämlich nicht dazu, fachliche Unzulänglichkeiten von (Vernehmungs-) Beamten verschleiern zu helfen, sondern soll die Rechte des Bürgers den Beamten des Staatsapparates gegenüber stärken. Doch Dr. jur. Steinitz, Leiter des Gesundsheitsamtes, scheint eine andere Auslegung dieses Gesetzes zu präferieren.
Was hat ein Mann mit einem solchen Demokratieverständnis in einer solchen Position zu suchen?
gezeichnet
Dr. Peter Niehenke


Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten ...
Und da war sie nun, die Verhandlung. Der Nacktläufer von Freiburg erneut verurteilt.
Die DM 2.800,- sind schmerzlich, aber als "Gegenleistung" dafür habe ich doch immerhin erhalten, daß noch viele Tausend Menschen mehr in Deutschland von diesen "Machenschaften" des Gesundheitsamtes in Freiburg erfahren haben (durch die zahlreich anwesende Presse) und erfahren werden. So schmerzlich ein solche Summe ist: Das ist es allemal wert! (Ob sich das Amt und die beteiligten Personen selbst einen Gefallen haben mit dieser Anzeige, wage ich sehr zu bezweifeln - auch wenn sie "formal" mit meiner Verurteilung Recht bekommen haben ... :-)