Peter Niehenke, Freiburg/Germany

 

Aufruf an die Anwohner des Freiburger Lorettobergs mit der Bitte um Toleranz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Vielleicht haben Sie in den Medien (Badische Zeitung, Zeitung zum Sonntag, Radio oder SAT1) schon von dem Nacktläufer von Freiburg" erfahren, oder sie haben mich sogar, erkennbar an fehlender Kleidung und einem Handy in meiner rechten Hand, schon selbst gesehen, wenn ich, allein oder in Begleitung, einfach völlig nackt herumspazierte.

Es ist mir selbstverständlich bewußt, daß dies auf dem Freiburger Lorettoberg ziemlich ungewöhnlich ist. Gewohnt sind wir es an diversen Baggerseen, vereinzelt am Dreisamufer, ganz vereinzelt sogar mal im Freiburger Stadtgarten! Genauer müßte man eigentlich sagen: Heutzutage sind wir es gewohnt, denn diese Gewohnheit" mußte erstritten" werden.

Da ich nun am Fuße des Freiburger Lorettobergs wohne, möchte ich es gern zu einer Gewohnheit" werden lassen, daß man auf dem Lorettoberg nackt spazieren gehen kann (ähnlich wie man das im Münchener Stadtgarten, der in der City von München liegt, seit Jahren auch kann). Ich habe dazu eine Bürgerinitiative gegründet. Zugegeben: Wir sind derzeit erst ein kleines Häuflein von zehn Damen und Herren. Wir freuen uns daher sehr über weitere Mitstreiter". Wenn Sie an der Bürgerinitiative Interesse haben, melden Sie sich bei uns (Adresse siehe unten).

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie, verehrte Anwohnerinnen und Anwohner, ähnlich den toleranten Bürgern der Stadt München im christlichen und CSU-regierten Bayern, ebenfalls um Toleranz bemüht wären und der Freiburger Polizei keine unnötige Arbeit durch verägerte Anrufe oder gar Anzeigen machen würden.

Mal ehrlich: Ist der Anblick des menschlichen Körpers etwas, vor dem man sich selbst per Strafandrohung schützen muß? Sind Kinder in Gefahr, wenn sie Menschen nicht nur überlebensgroß auf Reklamebildern, in Zeitschriften, im Fernsehen, in (teils sorgfältig und detailgenau ausgearbeiteten) Kunstwerken, sondern in natura" so sehen, wie sie nun mal aussehen?

Nackte menschliche Körper als ürgernis" anzusehen, sie in die FKK-Ghettos" wegzusperren, erscheint uns, mit Verlaub, als ein Ausdruck von Körperfeindlichkeit und tiefer Inhumanität. Dieses Ansinnen, durch Polizeigewalt davor geschützt werden zu wollen, menschliche Körper sehen zu müssen", ist durch das Gesetz auch nicht gedeckt, zumindest nach Auffassung eines Freiburger Richters, der das Verfahren wegen Erregung öffentlichen ürgernisses" gegen mich einstellte.

In der Hoffnung auf Ihren Humor und Ihre Toleranz begegnet Ihnen bald wieder Ihr