Freiburg: "Da wird wohl etwas anderes als FKK dahinter stecken", vermutet man bei einer solchen Überschrift. Es klingt doch gar zu unwahrscheinlich, daß das wahr sein könnte. Und doch ist es so. Hier meine Geschichte:
Wie in jedem Sommer, tummelten sich auch in diesem Sommer Tausende von Freiburgern unbekleidet an diversen Baggerseen, dem Dreisamufer oder auf ihrem häuslichen Rasen. Nacktheit ist ein Vergnügen! Und wie RTL im Mai zu berichten wußte, gibt es in Australien gar eine regelrechte Massenbewegung: Man joggt nackt, sitzt nackt auf dem Rücken der Pferde, geht nackt zum Kegeln, und sogar Fallschirmspringen übt man nackt. In Freiburg allerdings trifft man die Nackten nur an bestimmten Orten. Es werden zwar immer mehr Orte, aber jeder Ort will einzeln "erobert" sein ...
Da ich begeisterter Nudist bin und als Sexualtherapeut jemand, dem "Prüderie", sozusagen von Berufs wegen, ein Dorn im Auge sein muß, fragte ich mich, welche rechtlichen Gründe diese "Salami-Taktik" eigentlich notwendig machen. Auch mir ist natürlich bekannt, daß es bestimmte Bekleidungs-Konventionen gibt, doch "Benimm-Regeln" und "Kleiderordnung" sind meiner Meinung nach eine Sache des "Knigge", und der ist nicht verbindlich. Auf keinen Fall sollten sie eine Sache des Strafgesetzbuches sein!
Was sollte man schließlich auch von einer Kultur halten, in der die Leute sich durch Androhung von Strafe davor schützen wollen, "menschliche Körper sehen zu müssen"? Ein solches Ansinnen ist zutiefst körperfeindlich und damit inhuman!
Wohl wissend, daß z. B. mitten in München (im "Englischen Garten") Nackte herumspazieren, ohne daß Ordnungshüter eingreifen würden, machte ich, nachdem ich mich vorsichtshalber zusätzlich über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen informiert hatte, in Freiburg einige "Experimente" (was in München erlaubt ist, kann in Freiburg ja eigentlich nicht verboten sein). Der erste Versuch, ganz schüchtern noch am Rande der Stadt in der Nähe von Umkirch; hatte gar dramatische Konsequenzen: Die Polizei rückte mit einem Personen- und einem Mannschaftswagen, vier Mann und einem Hund an. Aber die Beamten waren nett und hatten Humor, und nachdem meine akademische Bildung zur Kenntnis genommen war und ich auch sonst nicht weiter "verwirrt" wirkte, zogen sie wieder ab, nicht ohne die freundliche Afforderung, ich möge mich aber in Zukunft bitte "anständig anziehen".
Doch ich ließ mich nicht beirren, und so war ich der Polizei bald gut bekannt. Ich traf sogar eine Vereinbarung mit dem Leiter des Polizeireviers Süd, telefonisch vorzuwarnen, wenn ich mal wieder nackt umherlaufen wollte, und welche Route ich zu gehen plante. Dieser "Nacktwarndienst"
ersparte den Damen und Herren von der Polizei, jedesmal ausrücken und zum x-ten Mal meine Personalien kontrollieren zu müssen, wenn ich ihnen mal wieder per Telefon von einem besorgten Bürger angezeigt wurde ("Da läuft ein Verrückter völlig nackt die Dreisam entlang ...").
Schließlich aber fühlten vier Freiburger Bürgerinnen und Bürger sich durch den bloßen Anblick dieses "hageren nackten Männerkörpers, etwa 30 Jahre mag er alt sein" (Polizeiprotokoll) derart "in ihren Gefühlen in geschlechtlicher Hinsicht verletzt" (Staatsanwalt), daß sie Strafanzeige erstatteten. - Nun gibt es einige ausländische Mitbürger, die fühlen sich z. B. dadurch in ihren "Gefühlen in geschlechtlicher Hinsicht verletzt", wenn Frauen "ohne Schleier" oder gar in einem Bikini in der Öffentlichkeit herumlaufen ...
Aber es kam noch schlimmer: Ich erhielt von einer "Kollegin" am Gesundheitsamt eine "Einladung" zu einem Gespräch. Wie sich schnell herausstellte, sollte es auf Anweisung der Freiburger Polizeibehörde in diesem Gespräch darum gehen zu prüfen, ob gegen mich, der ich so frech gegen Konventionen verstieß, nicht ein sog. "Unterbringungsverfahren" eingeleitet werden müsse. In einem solchen Verfahren wird amtsärztlich geprüft, ob man eine Person zwangsweise in die Psychiatrie einweisen muß, weil sie eine Gefahr für sich und andere darstellt. - Sich bei solchem Vorgehen an Praktiken erinnert zu fühlen, die man eigentlich nur aus Berichten über totalitäre Staaten kennt (Mißbrauch der Psychiatrie zur Ausgrenzung von Leuten, die man durch die "normalen" Gesetze nicht packen kann), wäre allerdings ein Zeichen schwerer Paranoia ...
Auch die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob schließlich Anzeige wegen Verstoßes gegen § 183 a: "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Dies löste große Verwunderung bei mir aus, denn dieser Paragraph war mir gut bekannt, und ich hatte mich vor meinen "Experimenten" vergewissert, daß mein Verhalten nach allem, was ich von diesem Gesetzestext verstand, im Sinne dieses Paragraphen auf jeden Fall nicht strafbar sein konnte.
§ 183a. lautet nämlich: "Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich
oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit
Strafe bedroht ist. " (§ 183 bezieht sich auf Exhibitionismus, ein
Vorwurf, der gegen mich aber vernünftigerweise nicht erhoben wird.)
Die "Geschädigten", wie sie im Juristendeutsch heißen, hatten jedoch übereinstimmend zu Protokoll gegeben, daß ihnen der "nackte Mann" nur dadurch aufgefallen sei, daß er eben nackt gewesen sei: irgendwelche auffälligen Handlungsweisen oder gar sexuellen Absichten waren ihnen, trotz ausdrücklicher Nachfrage (!), nicht aufgefallen.
Offensichtlich, kann man da nur schließen, reichen eine akademische Bildung und ein gut ausgeprägtes Sprachverständnis nicht aus, um dem "tieferen Sinn" deutscher Gesetzestexte verstehen zu können. Selbst in dem Fall, daß man den Text eines Gesetzes genau kennt, heißt das noch lange nicht, daß man mit normaler Intelligenz ein Chance hat, festzustellen, ob man nun mit einer bestimmten Handlung gegen dieses Gesetz verstößt oder nicht.
Kann man da jemandem verübeln, wenn ihm die der Gedanke kommt, daß "Fachleute", wie besagter Freiburger Staatsanwalt, offensichtlich in der Lage sind, den Sinn eines Gesetzes so zu verdrehen, daß er auf jede Handlung angewendet werden kann, die ihnen irgendwie nicht paßt?
Nun, die Verhandlung wird das zeigen.
Dr. Peter Niehenke
13. September 1998
Peter Niehenke, Freiburg/Germany
Der aktuelle Stand (23. Oktober 1998): 23. Oktober 1998
Am 29. 1. 1999 wurde das Verfahren, trotz meiner ausdrücklichen Ankündigung, meine Aktivitäten auch in Zukunft fortsetzen zu wollen, nach § 153 a der Strafpozeßordnung eingestellt. :-)
In Zukunft soll das "Nacktwandern" allerdings als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 118 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes). Siehe dazu die Pressemitteilung vom 1. Februar 1999 über das Verhalten der Freiburger Polizei in dieser Sache.
Siehe dazu die Pressemitteilung Die "Perversion der Scham" zur Gründung einer BÜRGERINITIATIVE.
In der Newsgroup de.soc.recht.misc gab/gibt es eine Diskussion zur ersten
Pressemitteilung. Sie ist hier auf meiner Hompeage ebenfalls abgelegt:
Diskussion in de.soc.recht.misc (82 K)