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Pressemitteilung

Freiburger Gesundheitsamt droht "Nacktläufer" mit Berufsverbot

Das Gesundheitsamt Freiburg prüft die "sittliche Zuverlässigkeit"
von Dr. Peter Niehenke, dem "Nacktläufer von Freiburg"

Nachdem das Gesundheitsamt im Januar dieses Jahres auf Anordnung der Freiburger Polizeibehörde bereits amtsärztlich überprüfte, ob gegen Dr. Niehenke ein sog. "Unterbringungsverfahren" eingeleitet werden muß (also die zwangsweise Einweisung in eine Psychiatrie!), wurde es nun in derselben Angelegenheit (Nacktjoggen) von sich aus tätig: Es soll geprüft werden, ob sich durch die Nacktläufe von Dr. Niehenke Zweifel an seiner "sittlichen Zuverlässigkeit" begründen lassen und somit eine Rücknahme der Erlaubnis, als Psychotherapeut tätig zu sein, betrieben werden muß.

Dr. Niehenke verstößt gegen kein Gesetz (zumindest nach Meinung eines Amtsrichters - siehe frühere Pressemitteilungen), unklar ist noch (da der Prozeß noch nicht stattgefunden hat, er findet am 20. Juli vor dem Freiburger Amtsgericht statt ...), ob es sich bei dem Nacktjoggen auf dem Lorettoberg vielleicht um eine "Ordnungswidrigkeit" handelt. Doch nach Meinung von Frau Dr. Rechtsteiner-Rarra von Freiburger Gesundheitsamt (siehe Transkript des "Prüfungsgesprächs" vom 1. 7. 99) genügt es bei einem Psychotherapeuten eben nicht, daß er sich "nur" an die Gesetze hält: Für Therapeuten gelten ganz besondere "Anstandsregeln", und diese werden offensichtlich nach dem Geschmack irgendwelcher Angestellten des Gesundheitsamts festgelegt.

Es ist einfach nicht zu glauben: Da hat ein Therapeut, seit fast 20 Jahren tätig, zu einem gesellschaftlich brisanten Thema eine dezidierte Meinung und handelt auch dieser Meinung gemäß. Es liegt nichts weiter gegen ihn vor, als ein Verstoß gegen bestimmte gesellschaftliche Konventionen, die ohnehin schon sehr brüchig sind. Und wegen dieses Verstoßes gegen Konventionen wird seine Qualifikation als Therapeut in Zweifel gezogen! (Mit einem "Funken Verstand" dürfte man ein solches Verhalten wohl eher als einen überzeugenden Beweis für therapeutische Qualifikation deuten ...) - Überzeugungen zu gesellschaftspolitischen Fragen (und daß es sich um ein in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiertes Thema handelt, wird durch die unglaubliche Resonanz, die dieser Fall in den Medien erfährt, mehr als deutlich), werden in einer Demokratie (!)  zum Anlaß für den Entzug einer Berufserlaubnis ...

Vorsicht, meine werten Therapeuten-Kollegen: Haltet Euch mit politischen Äußerungen zurück, nehmt vor allem nicht an Demonstrationen teil oder drückt Eure Haltung, sofern sie herrschenden Konventionen widerspricht, nicht in irgendwelchen öffentlichen Handlungen aus! Es könnte Euch Eure Zulassung kosten.

gezeichnet

Dr. Peter Niehenke