Kaum ein Mensch schämt sich, wenn er die Umwelt verdreckt oder
wenn er seine Mitmenschen oder den Staat betrügt (im Gegenteil!),
kaum ein jugoslawischer Scharfschütze schämt sich, wenn er Kinder
abknallt, kein betrunkener Autofahrer schämt sich, das Leben anderer
Menschen zu gefährden. Aber wenn diese Leute sich vor anderen nackt
zeigen sollten, also so, wie sie als Menschen nunmal aussehen, dann schämen
sie sich plötzlich. Und, was das Verrückte ist: Alle haben dafür
Verständnis! - Es ist eine groteske Verdrehung unserer Werte.
In einem Satz: Wir schämen uns für die falschen Dinge!
Welche Gefahr geht eigentlich von einem nackten Menschen aus? Welche Gefahr geht davon aus, daß andere (einschließlich Frauen und Kinder!) einen Menschen in seinem Naturzustand "sehen müssen"? Wie kann man begründen, daß man staatliche Gewalt anwendet (und Steuergelder verschwendet), um Leute davor zu schützen, "menschliche Körper sehen zu müssen"?
Die Frage stellt sich: Warum kann man sich nicht auf die Zonen beschränken, in denen es "geduldet" wird? - Statt einer Antwort muß man sich nur daran erinnern, daß jede diese "Zonen" erstritten werden mußte. Wenn es nach der Polizei oder den Behörden gegangen wäre, gäbe es keine einzige solche Zone. - Nun zu meiner Gegenfrage: Warum müssen nackte Körper "in Ghettos" weggesperrt werden?
Ich finde den von der Polizei und den Gerichten verwendeten Begriff der "Duldung" unerträglich. Es kann nicht dem Geschmack einzelner Polizisten oder irgendwelcher Beamten überlassen sein, welche "Kleiderordnung" an welchen Orten zu gelten hat. Die Polizei hat nichts zu dulden (sie ist dazu da, den Gesetzen Geltung zu verschaffen, und was Gesetz ist, bestimmt das Volk, bezogen auf Freiburg: der Souverän der Bürger dieser Stadt): Entweder, etwas ist verboten, dann hat sie einzuschreiten, oder es ist nicht verboten, dann hat sie die Leute in Ruhe zu lassen. Und öffentliche Nacktheit ist nicht verboten. - Das obrigkeitssstaatliche Denken, das sich hinter dem Begriff "Duldung" seitens der Polizei verbirgt, deutet auf ein sehr problematisches Demokratie-Verständnis.
Außerdem gibt es kein vernünftiges, schon gar kein in sich stimmiges Prinzip, wie die Orte, an denen Nacktheit "geduldet" wird, abgegrenzt werden könnten von Orten, an denen sie nicht "geduldet" wird. Die Unterscheidungen sind absolut willkürlich und rechtlich völlig unbefriedigend. Da Prüderie kein wertvolles und zu schützendes Rechtsgut ist, ist der vernünftigste Weg der, daß man das ganze Theater, das immer wieder neu um die Kleiderordnung in der Öffentlichkeit gemacht wird, abstellt und es dem einzelnen überläßt, wie er herumlaufen will.
gezeichnet
Dr.
Peter Niehenke
Zur Geschichte siehe eine Zusammenstellung von Pressemitteilungen
Die aktuellen Ereignisse im Jahr 1999 sind zusammengefasst in einem Stichwortartigen Tagebuch
Meine Verteidigung gegen den erneuten Bußgeldbescheid von April 1999, der aufgrund meines Widerspruchs mit Sicherheit erneut zu einer Verhandlung vor dem Freiburger Amtsgericht führen wird, kann unter Verteidigungsschrift nachgelesen werden (an die Juristen unter den Lesern: Ich bin für Tips immer dankbar ...).