Freiburg, 13. Oktober 1999

Pressemitteilung

Höchstrichterliche Inkompetenz

Zur Fragwürdigkeit von Richtersprüchen bei "Sittlichkeitsdelikten"


Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung":

"Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugungzusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil.

Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."


Für die junge Demokratie im Deutschland der Nachkriegszeit war es eine Selbstverständlichkeit, Rassendiskriminierung zu ächten (man hatte gute Gründe, sich dies auf die eigenen Fahnen zu schreiben ...). Menschenrechte zu verletzen, war allerdings scheinbar für die Richter des Bundesverfassungsgerichts leider kein Tabu, wie die Entscheidung vom 10. Mai 1957, die die Diskriminierung Homosexueller als "im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland" bewertete, deutlich macht. Wie soll man dieses damalige Urteil heute werten, wenn im Jahre 1999 der Europäische Gerichtshof in Den Haag in der Diskriminierung Homosexueller in der Armee von Großbritannien eine "Verletzung der Menschenrechte" sieht? -

Da der Text unserer Verfassung in diesem Punkt derselbe geblieben ist, ist/war entweder unsere Verfassung nicht im Einklang mit den Menschenrechten (wie der Europäische Gerichtshof sie auslegt) oder die Richter am Bunderverfassungsgericht haben damals schlicht ideologischen Unsinn produziert!

Das sieht heute sogar ein Abgeordneter der CDU/CSU, obwohl diese Partei nun wirklich die Gelegenheit gehabt hätte, damals etwas zu ändern. Eckart von Klaeden, MdB, meint in einer Rede vom 1.10.97: "Es ist wahrlich kein Ruhmesblatt der bundesdeutschen Rechtsgeschichte, daß, wie der Kollege Volker Beck vorhin schon ausgeführt hat, der § 175 bis 1969 in der Bundesrepublik unverändert bestand und erst 1994 abgeschafft wurde." (Spät - aber immerhin!) -
Die ganze Rede
Der gesamte Urteilstext

Das alles ist nun wirklich nicht neu. Und doch scheint es immer wieder so etwas wie ein Vertrauen darauf zu geben, daß "uns soetwas heute nicht mehr passieren könnte." Doch Richter tendieren, wie unlängst das "CompuServe-Urteil" (von einem Bayrischen Gericht gefällt ...) deutlich gemacht hat, auch heute noch dazu, ihre Vorurteile in die Gesetzestexte hinein zu interpretieren. Den Entscheidungen speziell unseres höchsten Gerichts wird ein völlig unagemessener Respekt entgegengebracht: Auch diese Richter urteilen ideologisch und ihre Urteile sind nichts anders als eine weitere Meinung unter vielen anderen Meinungen. - Dies gilt in ganz besonderem Maße, wenn es um sog. "Sittlichkeitsdelikte" geht.

Der Bevölkerung ist dies nicht in genügendem Ausmaß bewußt. Es wird zu wenig gesehen, daß Verurteilte (in diesem Bereich) oft nichts weiter sind als die "Verlierer in einem bösen Spiel", das einer bestimmten Gruppe von Menschen eine große Macht gibt (sogar die Macht, Gesetze zu Fall zu bringen!). Richtersprüche müssen ihren "Nimbus" verlieren. (Ideologische Urteile müssen als solche in den Medien gebrandmarkt werden!) Man muß sie zwar, zumindest bei höchstrichterlichen Sprüchen, hinnehmen (ich sehe dazu auch keine Alternative), aber man muß lernen, sie wie "Naturereignisse" zu sehen, die zuweilen eben leider "Naturkatastrophen" sind (die man auch "hinnehmen" muß, die aber nichts mit "Gerechtigkeit" zu tun haben). - Und in besonderem Maße gilt dies, wenn es sich um "Sittenrecht" handelt, wie das einführende Beispiel deutlich macht. Hier scheint die Gefahr, daß bei an sich intelligenten Menschen die Fähigkeit, klar zu denken, einfach aussetzt, besonders groß ...

Dr. Peter Niehenke

Sexualtherapeut


In dieser Rubrik soll eine Sammlung solcher (höchst-) richterlicher Inkompetenzen angelegt werden. Wenn genügend interessantes Material zusammengekommen ist, könnte es sein, daß sich vielleicht die Medien dafür interessieren (vielleicht kommt ein Sender auf die Idee, eine Sendung über "Opfer von Justizirrtümern" oder "Opfer schlampiger Arbeit deutscher Richter" daraus zu machen) - das ist in gewissem Sinne auch mein Ziel!

Ein besonderes Anliegen ist es mir, daß bei dieser Sammlung nicht Gerichte (als abstrakte Institutionen), sondern Richter(innen) als "Urheber" der jeweiligen "Naturkatastrophen" benannt werden: Es sind immer Menschen, konkrete Personen, die ein Urteil fällen, nicht "Institutionen". Und wenn solche Urteile ideologisch, unlogisch, handwerklich schlampig usw. sind, dann sollen diese Personen dafür auch in der Öffentlichkeit "gebrandmarkt" werden (das ist schließlich bei Politikern, die auch sehr viel Macht über uns haben, auch nicht anders!).

Auch die Medien haben einen Art "heiligen Respekt" vor Richtersprüchen. Kaum wird man Kommentare zu unsinnigen Urteilen finden, wie man sie zu unsinnigen politischen Aktivitäten (etwa Gesetzen) findet. Merkwürdig eigentlich ...

Die Richter leben in einem "Schutzraum" - und das muß aufhören!

Wenn jemand passende Fälle kennt und auch dokumentieren kann (insbesondere werden natürlich die Texte der Urteile benötigt, aber auch die dahinterstehende "Geschichte", um das Urteil angemessen würdigen zu können), der kann mit mir Kontakt aufnehmen. Ich werde versuchen, Fachleute zu finden (wenn dies ein Fachmann liest, der Lust hat, sich zu beteiligen: bitte melden!), die mir bei der juristischen Bewertung Hilfe leisten.


Kommentierte Gerichtsurteile

Im "Nacktläufer-Prozeß", auch "Affenprozeß" genannt ...

1. Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. Mai 1999

Der Gesamte Text des Urteils (6 Seiten): Seite 1
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In diesem Urteil vom 16. Mai 1999 geht es darum, daž die Stadt mir unter Androhung eines Zwangsgeldes von DM 3.000,- untersagt hatte, weiterhin nackt im Stadtgebiet spazieren zu gehen. Widerspruch wurde zugelassen, doch die "aufschiebende Wirkung" des Widerspruchs versagt. Daher klagte ich in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht auf "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs". Diese Klage wurde abgewiesen.

Kommentar


Am 20. Juli 1999 verurteilte das Amtsgericht Freiburg den Nacktläufer zu einer Geldbuße von DM 2.400,-.

Die Urteilsbegründung und die Begründung für den Antrag auf Revision beim Oberlandesgericht Stuttgart können nachgelesen werden bei:

Amtsgericht Freiburg (20. Juli 1999)

Ein Kurzbericht über den Prozeßablauf (mit Fotos) ist zu finden unter: Der "Affenprozeß"


In Deutschland ist es ja noch harmlos! In den USA ...