Offener Brief an das Landratsamt Freiburg

Die "Schlacht" um die letzten 30 Quadratzentimeter

Verbot gegen den "Nacktläufer von Freiburg" soll ausgeweitet werden

Sehr geehrte Damen und Herren

Nun wollen sie also das "Verbot des Nacktgehens" auf den gesamten Landkreis ausdehnen.

Ich frage mich, in wessen Namen sie eigentlich handeln (welche "moralische" Legitimation sie also beanspruchen). Die Berichte in den Medien (eine Auswahl finden sie auf der angegebenen Internet-Seite) und die Reaktionen der Bevölkerung (einschließlich der beim Amtsgericht eingegangenen Solidaritätsschreiben und Unterschriftenlisten!) machen doch nun wirklich deutlich, daß sie sich mit ihrem Verbot zum Werkzeug einer kleinen Minderheit machen, was auf ein bedenkliches Demokratieverständnis schließen läßt.

Ebenso problematisch sind ihre Scheinlegitimationen rechtlicher Art: Sie meinen, ihr Verbot auf die §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes gründen zu können, weil mein Verhalten die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung bedrohe. Dabei stützen sie sich auf ein Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts. Dort wurde aber in der Hauptsache gar nichts entschieden, sondern es wurde mir nur die "aufschiebende Wirkung" meines Widerspruchs versagt! Davon abgesehen ist die Urteilsbegründung bei diesem (handwerklich miserablen) Urteil aufgrund grober logischer Fehler völlig absurd und an Peinlichkeit kaum zu überbieten (wie schrieb doch ein Jurist im Internet: "Der Beschluß ist juristisch handwerklich schlampig - setzen sechs!"). Dieses Urteil wird, soll "Justitia" nicht völlig bloßgestellt werden, in der Hauptsache kaum Bestand haben können: Die behauptete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird ausschließlich darauf gestützt, daß seit April 1998 (!) ein einziges Mädchen, das mir in der Dämmerung am Waldrand begegnete, heftig erschrak. Seither ist kein zweiter Fall dieser Art bekannt geworden! Ist ihnen nicht klar, daß es gegen jede Verhältnismäßigkeit verstieße, eine Handlung zu verbieten, nur weil (trotz meiner praktisch täglichen -nackten- Präsenz) in 18 Monaten ein einziges Mal jemand erschrocken ist? (Wie steht es da mit anderen Anlässen für Erschrecken? Es ist doch ausgesprochen heuchlerisch, dieses Argument nicht auf Anlässe anzuwenden, bei denen viel mehr Menschen viel heftiger erschrecken.)

 Was aber noch wichtiger ist: Die Verhältnisse haben sich seither in dramatischer Weise geändert, da meine Aktion mittlerweile einen sehr großen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Wie will man heute noch glaubhaft machen, daß Mädchen oder Frauen bei meinem Anblick erschrecken, wenn ich mich, wie in letzter Zeit üblich, in Begleitung (speziell älterer Damen!) befinde? (Auch bei den bei ihnen zur Anzeige gekommenen Spaziergängen befand ich mich in Begleitung einer Dame im Alter von 75 Jahren!). Es ist doch völlig unglaubwürdig und "an den Haaren herbeigezogen", daß jemand sich bei dem Anblick eines solchen "Pärchens" erschrecken könnte!

Doch damit der Grotesken nicht genug: Ein Verbot ist ja wohl nur dann rechtlich vertretbar, wenn durch das Verbot die behauptete Gefährdung wenigstens verringert wird. Sie wissen aber sehr genau, daß das Äßerste, zu dem sie mich zwingen können, ein "Feigenblatt" (Stringtanga) ist (siehe Foto). Wollen sie nun mir und der Öffentlichkeit weismachen, daß ein nackter Mann, sollte er überhaupt eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" darstellen, durch Anlegen eines "Feigenblattes" keine solche Gefährdung mehr darstellt? Wollen sie einen solchen grotesken Unsinn wirklich behaupten? Ich bin als Psychotherapeut an dieser Stelle sehr neugierig, wie sie eine solche Behauptung plausibel machen wollen. Auch in der Gerichtsverhandlung im Januar gab eine Zeugin auf meine Frage hin zu, daß die Bekleidung mit einem "Feigenblatt" an ihrer Reaktion und der Reaktion ihrer Tocher "natürlich" nichts ändern würde ...

Aber ihnen geht es, wie es scheint, ja auch nicht um "Recht": das ist allzu deutlich!

Ich bevorzuge eigentlich abgeschiedene Waldwege. Aber wenn sie unter Mißbrauch gesetzlicher Regelungen meine Rechte derart beschränken wollen, dann werde ich zur Wahrung meiner Rechte gezwungen, den "Unsinn", den sie da vorhaben, deutlich ins öffentliche Bewußtsein zu heben: Ich werde mich dann also in die Innstadt und in die Dörfer begeben, "in zulässiger Weise bekleidet", um durch diese Handlung anhand der zu erwartenden Reaktionen jener Bevölkerungsminderheit das Groteske ihres Verbots deutlich zu machen.  - Was sie durch dieses Verbot erreichen, heißt in Baden "Verschlimmbesserung", oder?

gezeichnet

Dr. Peter Niehenke

Die ausführliche an das Amt verschickte Stellungnahme (sog. "Anhörung) ist hier abgelegt unter:

Brief ans Landratsamt