Die Bürgerinitiative wurde im Jahre 1998 von dem Sexualtherapeuten Dr. Peter Niehenke gegründet. Sie ist noch immer ein lockerer Zusammenschluss einer schwer zu schätzenden Zahl (die Homepage zählt derzeit täglich mehr als 1.000 Besucher) von Interessenten aus ganz Deutschland, Schweiz und Österreich, überwiegend FKK-Anhänger, die der Meinung sind, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, die Öffentlichkeit vor dem Anblick von Menschen zu "schützen", auch wenn diese nackt sind. Aus diesem Grunde sehen sie auch keinen vernünftigen Grund, dass Leute, die FKK machen wollen, in "Ghettos" (sog. "ausgewiesene FKK-Zonen") eingesperrt werden müssen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrzahl der Menschen in Deutschland es (noch) irgendwie "unpassend" finden würde, wenn Menschen völlig nackt in der City der Städte spazieren gingen (obwohl es auch keinen vernünftigen Grund gibt, dies zu verbieten). Aus diesem Grunde beschränkt sich das Ziel dieser Bürgerintiative vorerst darauf, sich dafür einzusetzen, dass FKK "in der Natur" (speziell im Wald und auf Wanderwegen außerhalb der Innenstädte) zu einer Selbstverständlichkeit wird, ebenso wie FKK mittlerweile an fast allen Baggerseen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit geworden ist (was noch vor 20 Jahren schier undenkbar schien!).
Und damit die "Bewegung" einen Namen hat, wurde sie "Wald-FKK" getauft.
Gedankenaustausch und Diskussion des "Für und Wider"
Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ist es schlicht gleichgültig, ob Leute nackt oder angezogen herumlaufen (zum Beleg für diese These siehe das "Plädoyer" anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen Dr. Niehenke am Fuße dieser Seite). Aber es gibt selbstverständlich immer auch überlegenswerte "Gegenargumente", wann immer man etwas ändern will, das bisher "üblich" war ...
Um sich mit dem "Für und Wider" auseinandersetzen zu können, wurde dieses Diskussionsforum eingerichtet.
Wie ist die Bürgerinitiative entstanden
Siehe dazu die Pressemitteilungen und die dort eingebauten Links sowie insbesondere das Tagebuch.
Aktivisten und Sympathisanten
Das ist ein "besonderes Kapitel": Die Menschen haben, nicht zuletzt natürlich, weil sie sehen, welchen "Druck" die Behörden Dr. Niehenke gemacht haben, tatsächlich Angst, sich öffentlich zu den Aktivitäten dieser Bürgerinitiative zu bekennen. Das zeigt sich z. B. auch an der recht hohen Zahl an anonymen Zuschriften. Einige Auszüge aus (nicht-anonymen) Briefen und/oder Mails, die wir erhalten haben, zur Verdeutlichung:
"Vielen Dank für Ihre Wurfsendung." (gemeint ist der an 6.000 Haushalte auf dem Freiburger Lorettoberg verteilte "Aufruf mit der Bitte um Toleranz", siehe bei "Pressemitteilungen") "Find ich prima. Weiter so. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich nicht selbst an ihrer Aktion teilnehme."
"Ich bin in Freiburg als ... recht bekannt und kann es mir leider nicht leisten, aus Solidarität mit Ihnen meinen Ruf zu gefährden. So will ich Sie wenigstens finanziell ein wenig unterstützen." (Spende)
"Das angedrohte Berufsverbot ist tatsächlich eine Unverschämtheit.
Ich würde nebenbeibemerkt auch Gefahr laufen, meinen Beamtenstatus
zu verlieren.
Wer weiß, aus welchen Gründen noch alles Menschen in die
Psychatrie eingewiesen werden."
Einer Frau wurde von ihrem Arbeitgeber angedroht, dass sie ihren Job verliert (Sekretärin), wenn sie mitjoggen würde ...
So war über Jahre Dr. Niehenke praktisch der einzige Aktivist, der kontinuierlich öffentlich für diese "Bewegung" eintrat.
Es ist verständlich, dass es nicht jedermanns Sache ist, sich "mit der Staatsmacht" anzulegen ...
Es ist aber sicher auch für alle verständlich, dass dieses Engagement (abgesehen von der Zeit: Jeder Beitrag im Fernsehen braucht praktisch einen ganzen Tag für die Dreharbeiten) auch mit erheblichen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten, Porto-, Telefon- und Internetkosten) verbunden ist. Wenn jemand sich also an diesen Kosten beteiligen möchte, dann freue wir uns sehr über eine (durchaus auch anonyme) ...
Spende.
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In einer freiheitlichen Demokratie ist der Bürger souverän.
Das höchste Gut in einer multikulturellen demokratischen Gesellschaft sind die Bürgerrechte. Das Recht, mein Leben so zu gestalten, wie ich das für richtig halte, resultiert unmittelbar aus dem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit und aus dem Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Dieses Argument von Ex-Verfassungsrichter Boujong ist, wie gesagt, eigentlich logisch zwingend, und eigentlich wäre damit dieser Prozess, wie alle anderen vorhergehenden, im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als absolut überflüssig einzustufen aber wie eingangs erwähnt: Bei diesem Thema denken Juristen offenbar eher "mit dem Bauch". Vermutlich aus eigener Betroffenheit ist ihnen das von ihnen so hoch geachtete "Schamgefühl" wichtiger als die vom BVG verlangte "rationale Argumentation"!
Wollen wir also einmal dieses heuchlerische Argument des zu schützenden Schamgefühls näher ansehen: Mit welchem Recht wird der Schutz dieser unterstellten Empfindung dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit übergeordnet? Es ist ja verständlich, dass Menschen sich dafür schämen können, selbst nackt zu sein, aber es ist absolut widersinnig zu behaupten, man schäme sich, weil jemand anderes nackt ist. Ich schäme mich schließlich auch nicht, wenn jemand anderes im Bus beim Schwarzfahren erwischt wird! Heuchlerisch ist dieses Argument, denn von beinahe jeder Litfass-Säule prangen einem nackte Busen und nackte Ärsche in Überlebensgröße entgegen, und dann soll, weil man mal einen nackten Arsch "in natura" sieht, plötzlich das Schamgefühl verletzt werden? Das ist nicht nur unglaubwürdig: Diese Argumentation ist heuchlerisch. Naheliegend ist daher der Verdacht, dass eine Minderheit von (vermutlich religiös motivierten) verklemmten Idioten hier versucht, der Gesellschaft ihre persönlichen Moralvorstellungen aufzuzwingen. Das ist nicht hinnehmbar.