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Bürgerinitiative "Wald-FKK"

Kurzvorstellung

Ziel unserer Aktivitäten

Die Bürgerinitiative wurde im Jahre 1998 von dem Sexualtherapeuten Dr. Peter Niehenke gegründet. Sie ist noch immer ein lockerer Zusammenschluss einer schwer zu schätzenden Zahl (die Homepage zählt derzeit täglich mehr als 1.000 Besucher) von Interessenten aus ganz Deutschland, Schweiz und Österreich, überwiegend FKK-Anhänger, die der Meinung sind, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, die Öffentlichkeit vor dem Anblick von Menschen zu "schützen", auch wenn diese nackt sind. Aus diesem Grunde sehen sie auch keinen vernünftigen Grund, dass Leute, die FKK machen wollen, in "Ghettos" (sog. "ausgewiesene FKK-Zonen") eingesperrt werden müssen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrzahl der Menschen in Deutschland es (noch) irgendwie "unpassend" finden würde, wenn Menschen völlig nackt in der City der Städte spazieren gingen (obwohl es auch keinen vernünftigen Grund gibt, dies zu verbieten). Aus diesem Grunde beschränkt sich das Ziel dieser Bürgerintiative vorerst darauf, sich dafür einzusetzen, dass FKK "in der Natur" (speziell im Wald und auf Wanderwegen außerhalb der Innenstädte) zu einer Selbstverständlichkeit wird, ebenso wie FKK mittlerweile an fast allen Baggerseen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit geworden ist (was noch vor 20 Jahren schier undenkbar schien!).

Und damit die "Bewegung" einen Namen hat, wurde sie "Wald-FKK" getauft.

Gedankenaustausch und Diskussion des "Für und Wider"

Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ist es schlicht gleichgültig, ob Leute nackt oder angezogen herumlaufen (zum Beleg für diese These siehe das "Plädoyer" anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen Dr. Niehenke am Fuße dieser Seite). Aber es gibt selbstverständlich immer  auch überlegenswerte "Gegenargumente", wann immer man etwas ändern will, das bisher "üblich" war ...

Um sich mit dem "Für und Wider" auseinandersetzen zu können, wurde dieses Diskussionsforum eingerichtet.

Wie ist die Bürgerinitiative entstanden

Siehe dazu die Pressemitteilungen und die dort eingebauten Links sowie insbesondere das Tagebuch.

Aktivisten und Sympathisanten

Das ist ein "besonderes Kapitel": Die Menschen haben, nicht zuletzt natürlich, weil sie sehen, welchen "Druck" die Behörden Dr. Niehenke gemacht haben, tatsächlich Angst, sich öffentlich zu den Aktivitäten dieser Bürgerinitiative zu bekennen. Das zeigt sich z. B. auch an der recht hohen Zahl an anonymen Zuschriften. Einige Auszüge aus (nicht-anonymen) Briefen und/oder Mails, die wir erhalten haben, zur Verdeutlichung:

"Vielen Dank für Ihre Wurfsendung." (gemeint ist der an 6.000 Haushalte auf dem Freiburger Lorettoberg verteilte "Aufruf mit der Bitte um Toleranz", siehe bei "Pressemitteilungen") "Find ich prima. Weiter so. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich nicht selbst an ihrer Aktion teilnehme."

"Ich bin in Freiburg als ... recht bekannt und kann es mir leider nicht leisten, aus Solidarität mit Ihnen meinen Ruf zu gefährden. So will ich Sie wenigstens finanziell ein wenig unterstützen." (Spende)

"Das angedrohte Berufsverbot ist tatsächlich eine Unverschämtheit. Ich würde nebenbeibemerkt auch Gefahr laufen, meinen Beamtenstatus zu verlieren.
Wer weiß, aus welchen Gründen noch alles Menschen in die Psychatrie eingewiesen werden."

Einer Frau wurde von ihrem Arbeitgeber angedroht, dass sie ihren Job verliert (Sekretärin), wenn sie mitjoggen würde ...

So war über Jahre Dr. Niehenke praktisch der einzige Aktivist, der kontinuierlich öffentlich für diese "Bewegung" eintrat.

Es ist verständlich, dass es nicht jedermanns Sache ist, sich "mit der Staatsmacht" anzulegen ...

Es ist aber sicher auch für alle verständlich, dass dieses Engagement (abgesehen von der Zeit: Jeder Beitrag im Fernsehen braucht praktisch einen ganzen Tag für die Dreharbeiten) auch mit erheblichen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten, Porto-, Telefon- und Internetkosten) verbunden ist. Wenn jemand sich also an diesen Kosten beteiligen möchte, dann freue wir uns sehr über eine (durchaus auch anonyme) ...

Spende.

Um den zahlreichen Versuchen der missbräuchlichen Verwendung der Kontodaten Einhalt zu gebieten, wird das Spendenkonto nicht mehr öffentlich gemacht. Sehr einfach ist es, uns via Moneybookers, Paypal oder e-gold eine Spende zukommen zu lassen. Wenn Sie die Überweisung auf ein Konto bevorzugen, bitte per Mail die Kontodaten erfragen.

Diese Internetseite wird betrieben vom Verein beschwerdezentrum.org, der seinen Sitz in der Schweiz hat.
Verantwortlich im Sinne des (deutschen) Pressegesetzes ist:

Dr. Michael Aschenbach
Verein 'beschwerdezentrum.org'
4500 Solothurn (Schweiz)

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Mail-Formular
(für Internet-Cafes)
 


Hier ein Auszug aus einem Plädoyer von Dr. Peter Niehenke vor Gericht, in dem die Motive und die Rechtsauffassungen, die von dieser Bürgerinitiative vertreten werden, noch einmal zusammengefasst wurden:

In einer freiheitlichen Demokratie ist der Bürger souverän.
Das höchste Gut in einer multikulturellen demokratischen Gesellschaft sind die Bürgerrechte
. Das Recht, mein Leben so zu gestalten, wie ich das für richtig halte, resultiert unmittelbar aus dem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit und aus dem Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.

Nun haben die Menschen sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Was dem einen seine Reisefreiheit (ich denke an die Ex-DDR), ist dem anderen seine Freiheit von Bekleidungsvorschriften, sei es, dass er das Bedürfnis hat, sich die Haare violett zu färben oder sich einen Metallring durch die Nase zu ziehen oder sei es, dass er unbekleidet bleiben möchte. Alle drei hier beispielhaft erwähnten Verhaltensweisen rufen bei manchen Bürgern, die nicht verstanden haben, was es mit Demokratie auf sich hat, Protest hervor. Heuchlerischerweise wird die Justiz aber nur in einem Fall aktiv, nämlich wenn es um öffentliche Nacktheit geht.

Die wichtigste Aufgabe des Staates besteht darin, die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" zu schützen und zu garantieren. Nicht umsonst steht dieser Grundsatz ganz oben in unserem Grundgesetz. Selbst die Verbrechensbekämpfung dient, genau genommen, diesem Ziel: Wir sollen vor Übergriffen geschützt werden. Aus diesem Grunde müssen Vorschriften, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken, äußerst gut begründet sein. Das drückt sich u. a. aus in der ebenfalls grundlegenden Bestimmung: "Keine Strafe ohne Gesetz."

Freiheitsrechte sind auf der anderen Seite selbstverständlich nicht grenzenlos, denn das würde zu Antinomien, zu unauflöslichen Widersprüchen, führen. Die eigene Freiheit endet dort, wie sie die Freiheit anderer begrenzt und einengt. Das heißt allerdings im Umkehrschluss auch, dass die Freiheit der anderen da endet, wo sie meine Freiheit begrenzt und einengt (und das gilt insbesondere für irgendwelche religiös motivierten Forderungen an mein Verhalten, also an jemanden, dem diese religiösen Bedürfnisse gleichgültig sind). In solchen Konfliktfällen, wo eine Freiheit gegen eine andere steht, muss abgewogen werden. Die Gesellschaft entscheidet, im Idealfall mehrheitlich, wo die Freiheit, zu tun und zu lassen, was man will, eingeschränkt werden soll. Das wird kodifiziert in Gesetzen.

In dem hier zur Verhandlung stehenden Fall steht das Bedürfnis einer verklemmten Minderheit von 17 % der Bevölkerung, vor dem Anblick von Menschen geschützt zu werden, dem Bedürfnis von mindestens 10 Millionen FKK-Anhängern, sich im Freien unbekleidet bewegen zu können, gegenüber. Und was sehr wichtig ist: Die Mehrheit der Bevölkerung ist erwiesenermaßen entschieden: Sie ist, durch Umfragen belegbar, ganz eindeutig der Meinung, dass öffentliche Nacktheit geduldet werden soll. Wie Ex-Verfassungsrichter Boujong in seinem Kommentar zum OWiG hervorhebt, reicht allein die Tatsache, dass es sich bei den Gegnern dieser Freiheit von Bekleidungsvorschriften nachweislich um eine Minderheit handelt, schon aus, deren Ansinnen, öffentliche Nacktheit als "grob ungehörig" unter Strafe stellen zu wollen, abzuweisen, denn es kann selbstverständlich eine Handlung nur dann als "grob ungehörig" eingestuft werden, wenn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das auch als solches empfindet. Jede andere Auslegung verstößt gegen elementare Denkgesetze und ist daher im Sinne der Forderung des BVG irrational und damit unzulässig! Denn wollte man das anders handhaben, dann müsste man auch Frauen dazu zwingen, Schleier zu tragen, weil es eine beachtliche Zahl von Menschen in unserem Lande gibt (wenn auch wiederum eine Minderheit von religiösen Fanatikern), die es "grob ungehörig" finden, wenn Frauen in der Öffentlichkeit ohne Schleier auftreten.

Dieses Argument von Ex-Verfassungsrichter Boujong ist, wie gesagt, eigentlich logisch zwingend, und eigentlich wäre damit dieser Prozess, wie alle anderen vorhergehenden, im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als absolut überflüssig einzustufen ­ aber wie eingangs erwähnt: Bei diesem Thema denken Juristen offenbar eher "mit dem Bauch". Vermutlich aus eigener Betroffenheit ist ihnen das von ihnen so hoch geachtete "Schamgefühl" wichtiger als die vom BVG verlangte "rationale Argumentation"!

Wollen wir also einmal dieses heuchlerische Argument des zu schützenden Schamgefühls näher ansehen: Mit welchem Recht wird der Schutz dieser unterstellten Empfindung dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit übergeordnet? Es ist ja verständlich, dass Menschen sich dafür schämen können, selbst nackt zu sein, aber es ist absolut widersinnig zu behaupten, man schäme sich, weil jemand anderes nackt ist. Ich schäme mich schließlich auch nicht, wenn jemand anderes im Bus beim Schwarzfahren erwischt wird!

Heuchlerisch ist dieses Argument, denn von beinahe jeder Litfass-Säule prangen einem nackte Busen und nackte Ärsche in Überlebensgröße entgegen, und dann soll, weil man mal einen nackten Arsch "in natura" sieht, plötzlich das Schamgefühl verletzt werden? Das ist nicht nur unglaubwürdig: Diese Argumentation ist heuchlerisch. Naheliegend ist daher der Verdacht, dass eine Minderheit von (vermutlich religiös motivierten) verklemmten Idioten hier versucht, der Gesellschaft ihre persönlichen Moralvorstellungen aufzuzwingen. Das ist nicht hinnehmbar.


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