| Beitrag von Peter ® , Dec 04,2003,14:12 | Archiv | ||||
Dies ist nicht der erste Prozess, der mir zu diesem Thema zugemutet wird. Es ist auch nicht der erste Prozess bei Ihnen, verehrter Herr Vorsitzender. Sollte ich wiederum ein Unrechtsurteil hinnehmen müssen, wird es auch nicht der letzte Prozess sein, denn beim Kampf um Bürgerrechte und Menschenrechte darf man sich durch die Uneinsichtigkeit von Richtern nicht beeindrucken lassen.
An sich bedarf diese Formulierung von mir keiner Veranschaulichung, weil sie unmittelbar einsichtig ist. Ich will es dennoch an einem Beispiel erläutern: Hätten die Menschen sich von dem geistigen Schrott beeindrucken lassen, den unser ach so geachtetes Bundesverfassungsgericht in den 50er Jahren zum Thema Homosexualität produziert hat, dann wäre diese Barbarei, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren und zu kriminalisieren, vermutlich noch immer nicht vorbei. Man muss ja den Juristen (und oft auch den konservativen Politikern, denen die Juristen, rein statistisch, äußerst nahe stehen) Humanität häufig Stück für Stück in einem jahrelangen oder zuweilen gar jahrzehntelangen sinnlosen und Nerven aufreibenden Kampf gegen ihren erbitterten Widerstand abtrotzen. Allzu oft müssen die ewig Gestrigen, weil sie einfach zu einflussreich sind, erst aussterben, bevor es weiter gehen kann in Richtung auf mehr Humität und Respekt vor Bürgerrechten. Das war schon immer so: Den Konservativen musste, sei es bei der Sklaverei, sei es beim Thema Rassendiskriminierung, sei es beim Thema religiöser Fundamentalismus, oder sei es, wie erwähnt, im Umgang mit abweichenden sexuellen Vorlieben, Humanität abgerungen werden. Diese Menschensorte muss zur Menschlichkeit ganz offenbar gezwungen werden.
Dass ein Mann wie Töndle (der, das ist sicher kein Zufall, auch noch an der Universität Freiburg lehrte) sich noch im Jahre 1997 seine menschenverachtende ekelhafte Hetze gegen Homosexuelle leisten kann, dass dieses Machwerk von einem juristischen Kommentar auch heute noch als Standardwerk auf den allermeisten Richtertischen zu finden ist, das sagt allerdings über den Zustand der Justiz alles! Da mussten wir uns also als denkende Menschen folgenden Satz von ihm gefallen lassen: „Es fehlt dem Gesetzgeber jegliche Legitimation, homosexuelle Verhaltenswiesen über die bloße Tolerierung hinaus ... als sexuelle Ausdrucksform normativ gleichzubewerten.“ Es ist kein Zufall, dass dieser menschenverachtende Dreck in der Neuauflage nicht mehr vorhanden ist. Es hätte wohl eine sehr aussichtsreiche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Folge gehabt, wenn das nicht entfernt worden wäre. Dieser Mann ist ein Schandfleck für die deutsche Justiz. Für mich steht er auf derselben Stufe wie der CDURechtsaußen Hohmann, nur er wird leider nirgendwo rausgeworfen! Es ist diese Sorte Mensch, der man jeden Zentimeter bürgerlicher Freiheit und Lebensfreude, der man, allgemein gesprochen, Lebensqualität nur unter Einsatz von (politischer) Gewalt abringen kann, die völlig skrupellos bereit sind, andere Menschen, die seelisch gesund sind, an ihrer eigenen psychischen Störung, an der fehlenden Fähigkeit, sich von frühkindlichen Konditionierungen zu emanzipieren, leiden zu lassen. Und ausgerechnet solche Menschen wagen es, von menschlicher Würde zu faseln, die nicht einmal in der Lage sind, erwachsen zu werden (das würde nämlich bedeuten, an die Stelle von frühkindlichen Konditionierungen Argumente zu setzen). Es ist einfach erbärmlich.
Nicht nur, aber besonders dann, wenn es um die Aburteilung sog. Sittlichkeitsdelikte geht, können wir auf eine lange Geschichte juristischer Widerwärtigkeiten und Menschenrechtsverletzungen zurück blicken. Durch das stumpfsinnige Pochen auf das gar so schützenswerte ‚Schamgefühl’ wurden schon immer Bürgerrechte und sogar Menschenrechte mit Füßen getreten. Die Homosexualität ist nur ein besonders erschreckendes Beispiel dafür, wie sich die Justiz von heuchlerischen Barbaren instrumentalisieren lässt (wenn nicht viele ihrer Mitglieder selbst zu diesen heuchlerischen Barbaren gehören) und grausamste Menschenrechtsverletzungen zu begehen und/ oder zu decken bereit ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des AntihomosexuellenParagraphen ist, nicht nur nach meiner bescheidenen Meinung, wie erwähnt, schlicht geistiger Schrott. Wir wissen heute, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund der sexuellen Orientierung genau so eine Menschenrechtsverletzung darstellt, wie die Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe oder des Glaubens. Da gibt es nicht den geringsten Unterschied. Das war schon immer so, denn die Argumente lagen auch in den 50er Jahren vollständig auf dem Tisch. Dass die damaligen Verfassungsrichter zu borniert oder zu feige waren, dieses Wissen auch anzuwenden, dass ist das Beschämende. Diese Richter verdienen nicht die Spur eines Respekts.
Nachher, wenn endlich die Richter begriffen haben, wo das Volk schon längst steht, werden Menschen wie ich, die nicht bereit waren, sinnlose Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten einfach hinzunehmen, häufig geehrt. Als die DDR zugrunde gegangen war, wurden die Menschen, die vorher durch die Justiz unterdrückt und kriminalisiert worden waren, auch vielfach geehrt. Die Täter in der Justiz wurden, wie auch nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs, mehrheitlich vergessen. Das wird diesmal anders sein! Ich werde bei diesem Thema dafür sorgen, dass die, die ihre Macht als Richter missbrauchen, um mich und meine Freunde, die niemandem etwas zu Leide tun, juristisch zu drangsalieren, nicht in Vergessenheit geraten. Es wird der Moment kommen, wo sie sich zumindest moralisch dafür werden verantworten müssen, und sei dadurch, dass sie der Lächerlichkeit preisgegeben sind.
Das Bundesverfassungsgericht fordert: „Die Entscheidung des Richters muss auf rationaler Argumentation beruhen.“ (BverfGE 25,352,359 und BverfGE 34,269, 287). Wie will man eine Verurteilung nach § 118 OWiG rational begründen, wenn die empirischen Beweise dafür wahrhaft erdrückend sind, dass es der Bevölkerung in ihrer überüberwiegenden Mehrheit schlicht wurscht ist, ob die Leute draußen nackt herum laufen? – Nun: Wenn man nicht logisch begründen muss, geht das! Und ein Richter muss ja nicht logisch argumentieren. Das wird zwar vom BVG gefordert, aber dieser Forderung werden die Damen und Herren dort auch nur dann gerecht, wenn nicht eigene Verklemmtheiten sie daran hindern. – Lernt eigentlich irgendwann mal jemand in der Justiz aus der Vergangenheit? Wurden diese Themen nicht schon Hundertmal durchbuchstabiert? Hat die Justiz in der Vergangenheit nicht genug an Schuld auf sich geladen, sich angedient an verklemmte Moralisten?
Bei diesen Prozessen hier sitzt die Justiz mit ihrer langen schmutzigen Geschichte selbst auf Anklagebank. Die Machtverhältnisse waren schon immer auf Seiten der Justiz. Das war im Dritten Reich so. Das war in der ExDDR so.
Wie sagt ExOberlandesrichter Dr. Egon Schneider: „Es gibt leider zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch inkompetente Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist!" Dem habe ich, als juristischer Laie, nichts hinzuzufügen.
Auch wenn es in diesem Prozess nicht um Sexualität geht, geht es um dasselbe Prinzip. Die Argumente, die damals gegen homosexuelle Handlungen vorgebracht wurden, atmen dieselbe Stumpfsinnigkeit wie die Argumente heute gegen öffentliche Nacktheit. Die Formulierung ‚natürliches Volksempfinden’ wird zwar tunlichst vermieden, aber genau dieser dumpfe Begriffsbrei, diese tief in Instinkten, wahrlich nicht in Kopf, verwurzelte BauchLogik, liegt auch den ScheinArgumenten gegen öffentliche Nacktheit zugrunde.
Das höchste Gut in einer multikulturellen demokratischen Gesellschaft sind die Bürgerrechte. Das Recht, mein Leben so zu gestalten, wie ich das für richtig halte, resultiert unmittelbar aus dem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit und aus dem Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Nun haben die Menschen sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Was dem einen seine Reisefreiheit (ich denke an die ExDDR), ist dem anderen seine Freiheit von Bekleidungsvorschriften, sei es, dass er das Bedürfnis hat, sich die Haare violett zu färben oder sich einen Metallring durch die Nase zu ziehen oder sei es, dass er unbekleidet bleiben möchte. Alle drei hier beispielhaft erwähnten Verhaltensweisen rufen bei manchen Bürgern, die nicht verstanden haben, was es mit Demokratie auf sich hat, Protest hervor. Heuchlerischerweise wird die Justiz aber nur in einem Fall aktiv, nämlich wenn es um öffentliche Nacktheit geht.
Die wichtigste Aufgabe des Staates besteht darin, die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ zu schützen und zu garantieren. Nicht umsonst steht dieser Grundsatz ganz oben in unserem Grundgesetz. Selbst die Verbrechensbekämpfung dient, genau genommen, diesem Ziel: Wir sollen vor Übergriffen geschützt werden. Aus diesem Grunde müssen Vorschriften, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken, äußerst gut begründet sein. Das drückt sich u. a. aus in der ebenfalls grundlegenden Bestimmung: „Keine Strafe ohne Gesetz.“
Freiheitsrechte sind auf der anderen Seite selbstverständlich nicht grenzenlos, denn das würde zu Antinomien, zu unauflöslichen Widersprüchen, führen. Die eigene Freiheit endet dort, wie sie die Freiheit anderer begrenzt und einengt. Das heißt allerdings im Umkehrschluss auch, dass die Freiheit der anderen da endet, wo sie meine Freiheit begrenzt und einengt (und das gilt insbesondere für irgendwelche religiös motivierten Forderungen an mein Verhalten also an jemanden, dem diese religiösen Bedürfnisse gleichgültig sind). In solchen Konfliktfällen, wo eine Freiheit gegen eine andere steht, muss abgewogen werden. Die Gesellschaft entscheidet, im Idealfall mehrheitlich, wo die Freiheit, zu tun und zu lassen, was man will, eingeschränkt werden soll. Das wird kodifiziert in Gesetzen.
In dem hier zur Verhandlung stehenden Fall seht das Bedürfnis einer verklemmten Minderheit von 17 % der Bevölkerung, vor dem Anblick von Menschen geschützt zu werden, dem Bedürfnis von mindestens 10 Millionen FKKAnhängern, sich im Freien unbekleidet bewegen zu können, gegenüber. Und was sehr wichtig ist: Die Mehrheit der Bevölkerung ist erwiesenermaßen entschieden: Sie ist, durch Umfragen belegbar, ganz eindeutig der Meinung, dass öffentliche Nacktheit geduldet werden soll. Wie ExVerfassungsrichter Boujong in seinem Kommentar zum OWiG hervorhebt, reicht allein die Tatsache, dass es sich bei den Gegnern dieser Freiheit von Bekleidungsvorschriften nachweislich um eine Minderheit handelt, schon aus, deren Ansinnen, öffentliche Nacktheit als „grob ungehörig“ unter Strafe stellen zu wollen, abzuweisen. Denn es kann selbstverständlich eine Handlung nur dann als „grob ungehörig“ eingestuft werden, wenn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das auch als solches empfindet. Jede andere Auslegung verstößt gegen elementare Denkgesetze und ist daher im Sinne der Forderung des BVG irrational und damit unzulässig! Denn wollte man das anders handhaben, dann müsste man auch Frauen dazu zwingen, Schleier zu tragen, weil es eine beachtliche Zahl von Menschen in unserem Lande gibt (wenn auch wiederum eine Minderheit von religiösen Fundamentalisten), die es „grob ungehörig“ finden, wenn Frauen in der Öffentlichkeit ohne Schleier auftreten.
Dieses Argument von ExVerfassungsrichter Boujong ist, wie gesagt, eigentlich logisch zwingend, und eigentlich wäre damit dieser Prozess, wie alle anderen vorhergehenden, im Sinne der Forderung des Bundesverfassungsgerichts als absolut überflüssig einzustufen – aber wie eingangs erwähnt: Bei diesem Thema denken Juristen offenbar eher „mit dem Bauch“. Vermutlich aus eigener Betroffenheit ist ihnen das von ihnen so hoch geachtete „Schamgefühl“ wichtiger als die vom BVG verlangte „rationale Argumentation“!
Wollen wir also einmal dieses heuchlerische Argument des zu schützenden Schamgefühls näher ansehen. Ich frage Sie, hohes Gericht: Mit welchem Recht wird der Schutz dieser unterstellten Empfindung dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit übergeordnet? Es ist ja verständlich, dass Menschen sich dafür schämen können, selbst nackt zu sein, aber es ist einfach widersinnig zu behaupten, man schäme sich, weil jemand anderes nackt ist. Ich schäme mich schließlich auch nicht, wenn jemand anderes im Bus beim Schwarzfahren erwischt wird!
Heuchlerisch ist dieses Argument! Denn von beinahe jeder LitfassSäule prangen einem nackte Busen und nackte Ärsche in Überlebensgröße entgegen, und dann soll, weil man mal einen nackten Arsch „in natura“ sieht, plötzlich das Schamgefühl verletzt werden? Das ist nicht nur unglaubwürdig: Diese Argumentation ist heuchlerisch. Naheliegend ist daher der Verdacht, dass eine Minderheit von (vermutlich religiös motivierten) Leuten, die ich als „verklemmten Idioten“ bezeichne, hier versucht, der Gesellschaft ihre persönlichen Moralvorstellungen aufzuzwingen. Das ist nicht hinnehmbar und muss im Keim erstickt werden!
Zu den Widersprüchen im Verhalten der Behörden
Es ist wirklich interessant zu analysieren, wie widersprüchlich sich die Behörden im Umgang mit diesem Thema verhalten, auch und insbesondere die Justiz.
1. In der ersten Zwangsgeldverfügung gegen mich wird mir ausdrücklich erlaubt, mich auf den Liegewiesen der Baggerseen nackt aufzuhalten. Gibt es da bei den Anwohnern etwa keine Angezogenen, die diese Nackten dann sehen müssen? Das ist mitten in Wohngebieten, Hochhäuser darum herum! Die Leute werden, ob sie es wollen oder nicht, mit Nacktheit konfrontiert. Soll es etwa einfacher sein, Nackte zu ertragen, wenn Wasser in der Nähe ist? Verändert das nahe Wasser etwa das ach so schützenswerte Schamgefühl der NichtBadenden? – Das so dämlich, dass es schon weh tut!
2. In Karlsruhe wurde von uns im letzten Jahr zum zweiten Mal eine Radtour organisiert, bei der etwa 30 Personen beiderlei Geschlechts völlig nackt durch die Randgebiete und Vororte der Stadt fuhren! Bei der ersten Tour vor zwei Jahren gab es keinerlei polizeiliche Reaktion. Bei der zweiten Tour im letzten Jahr kam es zu einer polizeilichen Kontrolle und die Teilnehmer wurden gebeten, sich zu bekleiden. Bußgeldbescheide ergingen allerdings nicht. Ebenso in Berlin, wo eine Gruppe von etwa 30 Leuten nackt „Unter den Linden“ spazieren ging. Die Nackten wurden nach etwa einer Stunde gebeten, sich (notdürftig) zu bekleiden. Bußgeldbescheide ergingen nicht.
3. In Frankfurt hat ein (nach Einschätzung der Behörden) psychisch kranker aber harmloser Mann mit Vornamen Jörg die offizielle Erlaubnis, in der Stadt nackt herum zu laufen. Die Richter kamen in Abwägung der Möglichkeiten (entweder den Mann ausschließlich wegen seines Nacktlaufens für immer in die Psychiatrie zu sperren oder der Allgemeinheit seine Nacktheit „zuzumuten“) zu der Auffassung, dass man in Abwägung der Umstände in diesem Fall der Allgemeinheit die Nacktheit zumuten müsse. Eine sehr kluge Entscheidung. Aber ein rational denkender Mensch fragt sich unwillkürlich, warum das grundgesetzlich verbriefte Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ nicht ein ähnlich „starkes Argument“ sein soll, der Allgemeinheit die Nacktheit eines FKKFans zuzumuten ... – Offenbar ist im Falle eines Behinderten „Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken“ zumutbar, im Falle eines Menschen, der seine Persönlichkeitsrechte in Anspruch nimmt, aber nicht!
Wie dem auch sei: Dieses Urteil zeigt, dass es sehr kluge Richter gibt, denen das so hochgeachtete „Schamgefühl“ der Bürger jedenfalls weniger bedeutsam erscheint als der Schutz eines zwar psychisch kranken aber harmlosen Mannes vor staatlichem Terror.
Ich jedenfalls werde nicht aufhören, diese heuchlerische Bande von 17 % verklemmten Idioten in unserem Lande, die verlangen, mit Polizeigewalt vor dem Anblick von Menschen geschützt zu werden, zu bekämpfen, und wenn ich dazu auch noch mit 70 Jahren am Krückstock nackt durch die Innenstadt von Freiburg traben muss!
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Urteil: EUR 600,- Bußgeld.
Auch Elektroschocks hätten dieses Urteil nicht verhindert.
Leipold wiederholte die Argumente, die er immer vorbringt. Er hätte auch einfach eine Seite aus der HÖR ZU verlesen können. Jetzt geht es halt weiter zum Oberlandesgericht, als nächstem Schritt.
So weit mal.
Peter
dazugehöriger link: Zum vorhergenden Prozess: Richter sollten durch Elektroschocks zur Einhaltung der Logik gezwungen werden können
--modified by Peter at Thu, Dec 04, 2003, 14:14:48
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Re: : Es ist schlimm, wenn man es mit verstockten Richtern zu tun hat. - Das Urteil. -- Peter | |||||
| Beitrag von Peter ® , Dec 06,2003,15:06 | nach oben | Archiv | |||
Was diesem Richter aber fehlt, ist Rückgrat. Er wäre in seiner 'Milde' ja ohne Weiteres bereit und in der Lage, mich mit 80 Euro 'davon kommen' zu lassen, vielleicht sogar das Verfahren einzustellen, wenn ich zum einen bereit wäre, zu versprechen, dass ich von meinem 'ungehörigen Tun' in Zukunft abzulassen gedenke, und wenn ich zum anderen nicht ausgerechnet Niehenke heißen würde. - Er ist schlicht zu feige zu riskieren, sich auf dem Flur des Amtsgerichts ggf. von einem Kollegen oder einem Staatsanwalt fragen lassen zu müssen: "Sagen sie mal: Sie haben den Niehenke frei gesprochen?" - Niehenke ist in Freiburg nämlich mehr als nur ein 'rotes Tuch' für die Justiz: Er ist die Inkarnation des Feindes. Wie sonst soll man verstehen, dass das Justizministerium von CDU-geführten (!) Baden-Württemberg gegen ihn eine dreckige Intrige anzettelt (sich dabei aber gottlob so dämlich anstellt, dass diese Intrige ein 'Rohrkrepierer' wird - siehe: Landesregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch). Hatte nicht Staatsanwältchen Hosp schon vor Jahren das Potenzial, das in Niehenke steckt, erkannt? Vor Gericht hatte er damals anlässlich des gegen den Nacktläufer angestrengten ersten Affenprozess hasserfüllt hervorgepresst: "Dieser Mann muss gestoppt werden!" - Wie man sieht, ging das ziemlich schief, die Sache mit dem 'stoppen'. Ganz im Gegenteil: Ich stehe, was speziell die Freiburger Justiz- und Ermittlungsbehörden angeht, erst am Anfang meiner Aktivitäten, denn bei vielen Polizisten und Ermittlungsbeamten (incl. der Staatsanwälte) drängt sich aufgrund ihrer eigenen kriminellen Handlungen der Eindruck auf, dass sie ihren Beruf gewählt haben, weil sie den Kriminellen, die sie ja jagen wollen und auch sollen, wesensverwandt sind (sie könnten eben so gut 'auf der anderen Seite' stehen). Für diese 'Wesensverwandtschaft' werde ich in den kommenden Jahren die (natürlich nicht immer leicht zugänglichen) Belege sammeln, um diese Wesensverwandtschaft zu dokumentieren, und da werden mir die in Freiburg tätigen Beamten immer ein besonderes Anliegen bleiben ...
Ich gestehe gern zu: Als 'intrigant' habe ich bisher keinen der Richter, die gegen mich agierten, empfunden, weder Schleefmütze, der ein wenig Nachhilfe in Sexualkunde benötigt, noch die beiden 'Männer mit einer Penisphobie', Dr. Jürgen Henninger vom OLG in Karlsruhe und Leipold (der sich diese menschenverachtenden Formulierungen des 'Ekel-, Abscheu-, Schock- und Schrecken-Richters' Henninger explizit zu eigen gemacht hat). Aber auf der Ebene der Polizisten und Ermittlungsbeamten sieht es übel aus.
Deutlich wurde das auch wieder bei der Aussage von Polizeihundeführer Sailer (43 Jahre). Das ist so einer, dem möchte ich, wie auch vielen anderen Polizisten und Ermittlungsbeamten, die ich in Freiburg kennenlernen musste, nicht ohne Zeugen oder Überwachungskamera irgendwo begegnen. Dem traue ich jede Menge Sauereien zu und ich werde ihn im Auge behalten in den kommenden Jahren.
Er versuchte erfolglos (weil Leipold auf diese miese Tour nicht ansprach!) meine Bürgerrechts-Aktivitäten in den Dreck zu ziehen. Ungefragt berichtete er davon, dass er mich 'von zwei früheren Einsätzen' her kenne. Ich hätte auf einem meiner Nacktläufe in Umkirch 'Kinder angesprochen', die da auf einem Fußballplatz 'gebolzt' hätten (siehe: Die dreckigen Phantasien des Herrn Wetzel). Ich erinnere mich noch, wie mein damaliger Anwalt mich zu Beginn meiner Aktivitäten warnte. Einer seiner Mandanten, ein Geschäftsmann, hatte einen (Zivil-) Prozess gegen einen Freiburger Polizeibeamten gewonnen. Drei Monate später wurde dieser Mann an der Autobahngrenze in Basel kontrolliert. Unter seiner rechten vorderen Stoßstange fand man Kokain. Der Rechtsanwalt kannte seinen Mandanten gut genug, um sicher zu sein, dass dieser mit dem Kokain auf keinen Fall etwas zu tun hatte. Der 'Tipp' für die Kontrolle, erfuhr der Anwalt aus den Gerichtsakten, war von der Freiburger Polizei gekommen ...
Immer und immer wieder stoße ich bei meinen Recherchen (z. B. Interviews mit Anwälten) auf solche Geschichten. Ein sehr renommierter Anwalt schätze auf meine Nachfrage hin den Prozentsatz der Polizei- und Ermittlungsbeamten, die in solche kriminellen Machenschaften verwickelt sind, auf 10 % bis 15 %. Da gilt es offenbar 'einen Sumpf trocken zu legen'. Packen wir' s an!
Zurück zu der Prozess-Farce: Der Ordnung halber wurden auch zwei Damen als Zeugen vernommen, die der Polizei zufällig über den Weg gelaufen waren und mitgeteilt hatten, dass ihnen ein nackter Mann begegnet sei. Richer Leipold versuchte mühsam, ihnen das Wort 'Angst' zu entlocken. Bei einer Zeugin blitzte er damit eindeutig ab: "Angst hatten wir jetzt nicht. Wir waren ja zu zweit!" Leipold: "Sie empfanden es unangenehm, im Wald einem nackten Mann zu begegnen. Ja, warum hatten sie dann keine Angst?" - Bei der jüngeren der beiden Zeuginnen hatte er etwas mehr Glück: "Für mich war es jetzt einfach so ein Schreck. Kommt einem nicht normal vor." Leipold: "Sie hatten Angst!" - Zeugin: "Eigentlich schon. - Hätten wir gewusst, dass es der berühmte Doktor ist, dann hätten wir sicher keine Angst gehabt." Leipold: "Was hätten Sie dann getan?" Zeugin: "Dann wären wir, glaube ich, ganz normal weiter gelaufen."
Die Zeuginnen liefen aber einfach zurück zum Parkplatz und begegneten auf dem Wege zufällig einer Polizeistreife ("Wir wären nicht zur Polizei gegangen!"). Sie fragten sie nach einem Weg zum Parkplatz, weil sie mir nicht erneut begegnen wollten ("Wir wollten nach einem zweiten Weg zum Parkplatz fragen und erzählten nebenbei von dem nackten Mann, dem wir begegnet waren."). Polizeihund/eführer Sailer flitzte sofort los: Einen 'nackten Mann' gilt es zu jagen! Er hatte auch keine Zeit, die Personalien der Damen aufzunehmen. Nachdem er den Nacktläufer 'gestellt' hatte, musste er deshalb ganz schnell noch zum Parkplatz zurück rasen, und erwischte zu seiner Zufriedenheit, dort auch noch die Damen, deren Personalien er dann auch aufnehmen konnte. Völlig vergebliche Mühe, denn sie hätten auch sagen können, dass sie sich an dem Anblick des Nacktläufers gefreut hatten! Leipold ist völlig gleichgültig, ob die Mehrheit der Bevölkerung sich an nackten im Wald stört oder nicht oder ob sie das sogar befürworten: Wie Schleefmütze erhält er seine Eingebungen offenbar direkt 'von oben' ... - jedenfalls 'weiß' er auch ohne irgend welche objektiven Daten dazu, dass nackte Menschen im Wald 'eine Belästigung der Allgemeinheit' darstellen, auch wenn diese Allgemeinheit sich gar nicht 'belästigt' fühlt.
Peter
--modified by Peter at Sat, Dec 06, 2003, 15:08:07