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Re: : Pressemitteilung: Dreckiger (Nerven-) Krieg der Zwangsburger (Justiz-) Behörden -- Peter | |||||
| Beitrag von Peter ® , Nov 25,2001,17:13 | Antworten | nach oben | Forum | ||
Strafanzeige gegen:
- Herrn Glockner, Stadt Freiburg, Amt für öffentliche Ordnung
- EPHK Hager, Polizeirevier Freiburg-Nord
- PHK Gabriel, Polizeirevier Freiburg-Süd
- Unbekannt
wegen strafrechtlich relevanter Verletzung der Amtspflichten
im Zusammenhang mit dem gegen den Anzeigenerstatter ergangenen Strafbefehl
23Cs12 Js 19048/01 - AK 2280/01
über DM 6.000,- vom 21. 11. 2001
Im oben bezeichneten Strafbefehl wird mir zur Last gelegt, ich hätte als Veranstalter einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14 Versammlungsgesetz) durchgeführt, als ich am 11. Juli 2001, zusammen mit einer Frau und vier Männern, durch die City von Freiburg spaziert sei, und dies sei strafbar als ?Durchführung nicht angemeldeter Veranstaltungen? gem. § 26, Nr. 2 des Versammlungsgesetzes.
In dem Strafbefehl wird auch eine Pressemitteilung erwähnt, die den Strafverfolgungsbehörden offenbar auch vorliegt. Wie Sie aus der beigefügten Kopie einer Auflistung aller meiner Fax-Versendungen im Mont Juli 2001 von der Deutschen Telekom entnehmen können, wurde diese Pressemitteilung nicht nur an die Medien, sondern auch an das zuständige Polizeirevier Süd (882-4419) sowie an die Polizeibehörde (201-4897) erfolgreich per Fax übermittelt. Beide Behörden und ihre Vertreter wussten also mehr als zwei Tage vor dem Ereignis bereits davon, dass dieser 'Spaziergang' durch die Freiburger Innenstadt geplant war und dass mit Medienbegleitung zu rechnen sei (es handelte sich schließlich um eine Mitteilung an die Presse).
Da die Polizeibehörde, wie dem Strafbefehl ja zu entnehmen, der Aufassung ist, dieser Spaziergang mit sechs Personen durch die Innenstadt sei eine 'Straftat', erstatte ich hiermit gegen alle Verantwortlichen (einige davon, deren Verantwortlichkeit ich, als jurisitscher Laie, voraussetze, wurden oben namentlich aufgeführt) Strafanzeige. Wenn die Polizei und/oder Behörden von einer geplanten Straftat Kenntnis erhalten, haben sie nämlich die Pflicht, das in ihrer Macht stehende zu tun, diese Straftat zu verhindern. In dem hier behandelten Fall hätte dazu ein Telefonanruf beim Anzeigenerstatter mit einer Belehrung, dass es sich bei der geplanten Aktion nach Auffassung der Polizei und der städtischen Behörden um eine anmeldepflichtige Versammlung handle, genügt (meine Telefonnummer ist übrigens der Polizei bestens bekannt).
Abgesehen davon, dass die beiden Faxe faktisch als eine 'Anmeldung' angesehen werden müssen (wenn auch vielleicht auf einem falschen 'Antragsformular' ...), hätten die Behörden im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sehr wohl die Möglichkeit erwägen müssen, dass der Beschuldigte und Anzeigenerstatter sich über die Strafbarkeit seines Tuns womöglich gar nicht im Klaren ist (und sein kann!), denn welcher gewöhnliche Bürger, der geistig gesund ist, kommt auf den Gedanken, dass ein Spaziergang mit sechs Personen, seien diese nun bekleidet oder nicht, eine 'anmeldepflichtige Veranstaltung' sein könnte.
Ich bitte umgehend um die Bekanntgabe des Aktenzeichens, unter dem diese Strafanzeige bei der Freiburger Staatsanwaltschaft geführt wird.
Dr. Peter Niehenke
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Siehe auch die Strafsache gegen Freiburger Polizisten wegen Nötigung und Freiheitsberaubung:
Der Intelligenzquotient einer Behörde.
dazugehöriger link: Immer wieder gern: Vom Gejagten zum Jäger