Die lange Liste behördlichen Terrors gegen den Nacktläufer von Zwangsburg
(Einer Stadt, deren offizieller Name zynischerweise 'Freiburg' heißt ...)
Das Neueste und das Wichtigste zuerst: Im Januar 2001 hatte ein anonymer Anrufer den Nacktläufer vor einer gegen ihn geplanten Intrige gewarnt. Anlässlich einer Gerichtsverhandlung im Februar 2003 konnte dann "amtlich nachgewiesen" werden, wie berechtigt die Warnung des anonymen Anrufers war: Eine Belastungszeugin, Christa Porten-Wollersheim, wurde durch ein Polizei-Protokoll unwiderleglich der Falschaussage überführt! Näheres unter: Das feige Urteil des jungen Amtsrichters Andreas Leipold. (Anlässlich dieses Urteils wurde zudem offenbar, wie verfilzt das Gericht in Person von Ex-Amtsrichters Dr. Udo Schleef mit den städtischen Behörden war/ist.)
Trotz dieser eindeutigen Beweislage wurde das widerrechtlich verhängte Zwangsgeld brutal und skrupellos einzutreiben versucht.
Juli 2003: Staatsanwalt Hosp versucht die offensichtliche Behördenintrige mit unsäglich heuchlerischen Argumenten zu vertuschen.
Doch damit nicht genug. Lesen Sie:
Die Landesregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch
(Einige Auszüge)
- September 1998: Versuch der Polizeibehörde, den Nacktläufer zwangsweise in die Psychiatrie einweisen zu lassen, nur weil er an einem Ort FKK macht, an dem es noch nicht üblich ist.
- Juli 1999: Versuch des Zwangsburger Gesundheitsamtes, dem Nacktläufer seine Zulassung als Psychotherapeut zu entziehen, weil seine "sittliche Zuverlässigkeit" nicht gewährleistet sei.
- Juli 1999: Der Affenprozess. Amtsrichter Dr. Udo Schleef verurteilt den Nacktläufer und schreibt statt einer Urteilsbegründung, dass die Tatsache, dass der Nacktläufer gegen das Gesetz (§ 118 OWiG) verstoße, keiner Begründung bedürfe! (Verstoß gegen den Grundsatz, dass einem Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden muss.) Beweisanträge des Beschuldigten, mit deren Hilfe er eindeutig nachweisen könnte, dass die Qualifikationen des Paragraphen 118 OWiG aufgrund der Veränderung der öffentlichen Meinung nicht mehr erfüllt sind, werden nicht zugelassen. ("Verweigerung rechtlichen Gehörs".)
- Mai 2000: Das Oberlandesgericht Karlsruhe schreibt in ein Urteil gegen den Nacktläufer die unglaubliche menschenverachtende Formulierung: "Der Anblick des entblößten männlichen Gliedes" sei "objektiv geeignet, Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken" beim Betrachter auszulösen und bestätigt das Urteil aus dem "Affenprozess" von Juli 1999 durch Amtsrichter Dr. Ude Schleef. (Man stelle sich vor, man würde anstelle "der Anblick des entblößten männlichen Gliedes" schreiben: "Der Anblick eines Behinderten" - sofort würde die menschenverachtende Logik offenbar.)
- Juli 2000: Rechtswidrige Festnahme und Versuch, den Nacktläufer über Nacht in eine Zelle zu sperren (die Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung werden von Staatsanwältin Winterer eingestellt - natürlich ...)
- Juli 2001: Staatsanwaltschaft sendet dem Nacktläufer einen Strafbefehl über DM 3.300,-, weil er einen Mann beleidigt haben soll, doch dieser Mann kann sich nicht einmal erinnern, ob er nun als "Dummkopf" oder als "Arschloch" beschimpft worden sein soll.
- November 2001: Die Staatsanwaltschaft deklariert einen Nacktspaziergang von 6 Leuten als nicht angemeldete Demonstration und sendet dafür dem Nacktläufer einen Strafbefehl über DM 6.000, obwohl dieser Tage zuvor die Demonstration angekündigt hatte.
Die vom Nacktläufer angestrengte Gegenanzeige wurde - selbstverständlich - im Februar 02 niedergeschlagen.
Der Nachweis des Nacktläufers, die Behörden über den geplanten Spaziergang informiert zu haben, führte seitens des Amtsgerichts wohl zu der Anregung an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Dieses 'Ansinnen' des Gerichts wurde allerdings im März 2002 zurückgewiesen: In einem Schreiben von Staatsanwältin Janke heißt es, es läge weiterhin eine Straftat vor, denn der Beschuldigte habe bei seiner Meldung die Uhrzeit nicht angegeben. So wird nun im Juni erneut ein Gericht mit einem völlig unsinnigen Prozess beschäftigt (wie war das noch mit 'Arbeitsüberlastung' der Justiz?), und das nur deshalb, weil die Justizbehörden den Nacktläufer einfach 'jagen' wollen, koste es, was es wolle. - Dezember 2001: Die Staatsanwaltschaft, die dem Nacktläufer im Juli einen Strafbefehl über DM 3.300,- wegen Beleidigung geschickt hatte, stellt ein Verfahren, dass der Nacktläufer wegen Beleidigung SEINER Person angestrengt hatte, wegen des Fehlens eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein und verweist den Nacktläufer auf den Privatklageweg.
- Dezember 2001: Stadtrechtsdirektor Markus Geißler lügt das Verwaltungsgericht an (das ist ein unglaublicher Vorgang), nur um den Nacktläufer "jagen" zu können (durch die unrechtmäßige Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von DM 4.000,- allein auf der Grundlage der Aussage einer Zeugin, die seit Jahren zu den erklärten Feinden des Nacktläufers gehört und, zusammen mit Prof. Hillemanns (siehe unten), eine Unterschriftenliste gegen den Nacktläufer zusammengetragen hat).
- Dezember 2001: Das Amtsgericht Freiburg verurteilt den Nacktläufer in einem Prozess, in dem es eigentlich um die Frage gehen sollte, ob die vom Nacktläufer getragene Damensocke transparent sei, überraschend wegen seines nackten Hinterns, obwohl dies vorher niemals von irgendeiner Behörde zum Gegenstand einer Beanstandung gemacht worden war. (ein sog. Überraschungsurteil)
- Januar 2002: Das Amtsgericht Freiburg spricht den Nacktläufer von dem Vorwurf der Beleidigung frei (siehe Juli 2001). Die Staatsanwaltschaft legt gegen dieses Urteil Berufung ein (das Ermittlungsverfahren gegen die vier Freiburger, die den Nacktläufer vor Zeugen beleidigt hatten, war wegen fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt worden).
- Februar 2002: Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Prof. Hillemanns, der im Oktober 2001 versucht hatte, den Nacktläufer mit seinem Auto anzufahren, ihn dann tätlich bedroht hatte und gesagt, er würde ihn "mit einer Axt erschlagen", wenn er ihm allein im Wald begegnen würde, ein, ohne auch nur mit Ermittlungen begonnen zu haben (keine Befragung der Zeugin, keine Befragung des Geschädigten).
13. März 2002: Schau an: Ermittlungen gegen Hillemanns plötzlich wieder aufgenommen (ohne Bekanntwerden neuer Tatsachen!): Da scheint wer Einflussreiches ein Machtwort gesprochen zu haben. Letztlich aber doch am 2. Juli 2002 endgültig eingestellt.
- April 2002: Das Verwaltungsgericht Freiburg unter Vizepräsident Lernhart verstößt in grober Form gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gibt den Nacktläufer 'zum Abschuss frei': Er soll für eine Handlung mit einem Zwangsgeld belegt werden, von der das Gericht weiß, dass ein Zeuge UNTER EID ZU BESTÄTIGEN BEREIT IST, dass er diese Handlung nicht begangen hat und nicht begangen haben KANN. Der Zeuge wurde einfach nicht gehört! Es ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, Artikel 6, wenn ein Gericht einen Entlastungszeugen nicht hört.
- September 2002: Auch der Verwaltungsgerichtshof macht es nicht besser: Die Art, wie die Richter den Eid eines Entlastungszeugen schlicht ignorieren (wegdeuten, vom Tisch wischen), vor allem aber die Kaltschäuzigkeit, mit der sie durch amtliche Dokumente belegbare und belegte Tatsachen leugnen kann man einfach nur noch dreckig nennen.
Dies ist nur eine Übersicht der gröbsten Schweinereien.
Behörden (-vertreter), die sich zu solchen Handlungen hinreißen lassen (als StadtRECHTSdirektor das Verwaltungsgericht zu belügen, z. B.), ist noch sehr viel mehr zuzutrauen. Wer will ausschließen, dass es sich bei der Falschaussage der erklärten "Gegnerin" des Nacktläufers, die als (Schein-) Legitimation für die Festsetzung des Zwangsgeldes in Höhe von DM 4.000,- diente, nicht um einen mit der Polizeibehörde abgesprochenen Komplott handelt?
Wer schon bereit ist, ein Gericht zu belügen ...
(Siehe dazu von Januar 2001: Anonymer Anrufer warnt Nacktläufer vor gegen ihn geplante Intrige.)
Dr. Peter Niehenke
Der "Nacktläufer von Zwangsburg"
P.S.: Die Höhe des Bußgeldes für nackte Auftritte in deutschen Städten beginnt bei 0 Euro (z. B. Berlin - Polizeieinsatz, aber keinerlei Bußgelder verhängt), geht über etwa 50 Euro (Heidelberg) bis 300 Euro für Auftritte von "Nackt-Touristen" in Zwangsburg, bis zu 2.000 Euro 'Zwangsgeld' für Auftritte des Nacktläufers in Zwangsburg, und dies sogar dann, wenn seine Geschlechtsteile mit einem Strumpf bedeckt sind (siehe: das 'Arsch-Urteil' von Dr. Udo Schleef, genannt 'Schleefmütze' vom Zwangsburger Amtsgericht). Reichliche "merkwürdige" Preispolitik der Behörden, kann man da nur sagen, und eine eigenartige Auffassung von dem, was man "Gleichbehandlung" nennt.