| Beitrag von Peter ® , Mar 15,2002,15:07 | Antworten | Forum | |||
Auf verwunderte Nachfrage erhielt der Bürger dann ja den Bescheid, dass die Ermittlungen (allerdings "nur" wegen Beleidigung) wieder aufgenommen worden seien. Und was sich bei der staatsanwaltschaftlichen Nachricht noch liest wie ein "Das-Können-Wir-Wohl-Doch-Nicht-Machen"-Beschluss, erhält jetzt endlich rechtsstaatlichen Charakter:

Warum so spät, meine verehrten Damen und Herren bei den Zwangsburger Behörden? Was war es nur, das ihre grauen Zellen da ein wenig anregte?
Peter Niehenke
P.S.: In der Anrede fällt auf, dass sie das wohl neue Urteil, dass man nicht mehr verpflichtet ist, den akademischen Titel behördlicherseits zu verwenden (Hi Kiste: Wo, genau, hast du das eigentlich gelesen?), in meinem Fall aber auch sofort umsetzen :-) Endlich muss man diesen Mann wenigstens nicht mehr "Herr Doktor Niehenke" nennen ...