Verwaltungsgericht verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention Rechtliches


Beitrag von Peter ® , Apr 04,2002,23:17 Antworten      Forum

Pressemitteilung


Verwaltungsgericht Freiburg verstößt in grober Form gegen Europäische Menschenrechtskonvention


Verwaltungsgerichts-Vizepräsident Lernhart gibt Nacktläufer 'zum Abschuss frei'


Eine Zeugin will den Nacktläufer im Oktober letzten Jahres nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Lorettoberg "völlig nackt" gesehen haben. Die Stadt verhängt, ohne den Nacktläufer auch nur anzuhören, ein Zwangsgeld in Höhe von DM 4.000. Das Verhaltungsgericht stoppt die sofortige Vollstreckbarkeit dieser Maßnahme zwar zunächst, doch jetzt wird diesem Ansinnen stattgegeben.

Ein eklatanter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 6-3-d):


Dem Verwaltungsgericht ist nämlich bekannt, dass es einen Zeugen gibt, der (ggf. unter Eid) zu bestätigen bereit ist, dass sich der Nacktläufer an jenem Tag um die von der "Zeugin" genannte Uhrzeit zu Hause aufhielt. Der Entlastungs-Zeuge wurde nicht gehört! Eine weitere Zeugin (die Krankengymnastin des Nacktläufers) kann bestätigen, dass der Nacktläufer an jenem Tag aufgrund einer Verletzung gar nicht in der Lage war zu joggen!

Natürlich entsteht die Frage, warum denn diese Frau vorgeben sollte, den Nacktläufer nackt gesehen zu haben. Die Antwort ist einfach: Die Anzeigenerstatterin ist eine wahrhafte "Anti-Nacktläufer-Aktivistin". Sie hat gleich zu Beginn der Aktionen des Nacktläufers eine Unterschriftenliste gegen ihn initiiert, vermutlich zusammen mit dem Frauenarzt Prof. Hillemanns, den sie näher zu kennen scheint (er steht weit oben auf dieser Unterschriftenliste). Interessant ist dabei, dass sie ihre Anzeige just einige Tage nach einem Vorfall erstattete, in den dieser Frauenarzt verwickelt ist: Gegen Prof. Hillemanns wird ermittelt, weil er den Nacktläufer mit seinem Auto anfahren wollte, als er ihn nackt auf der Straße (in der Nähe seines Hauses) erblickte, und weil er der älteren Dame, die den Nacktläufer auf seinem Spaziergang begleitete, erregt zurief: "Wenn ich dem Nacktläufer im Wald begegnen würde, würde ich ihn mit einer Axt erschlagen!" - Soviel zu der Zeugin und ihren möglichen Motiven für eine Lüge!

Wenn derartige Zeugenaussagen allein ausreichend für die Verhängung eines Zwangsgeldes sind, dann kann jeder beliebige Freiburger Bürger in Zu-kunft einfach behaupten, den Nacktläufer nackt gesehen zu haben, und sofort kann ohne weitere Prüfung ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro verhängt werden, selbst dann, wenn der Nacktläufer Zeugen dafür hat, dass der Anzeigenerstatter lügt. Das kann man nötigenfalls jeden Tag machen - und wenn der Nacktläufer dann pleite ist, wird, wie in dem Zwangsgeldbescheid von Stadtrechtsdirektor Brugger angekündigt, die In-Haft-Nahme beantragt. - Der Nacktläufer als „Freiwild“.

Dr. Peter Niehenke
Editor


Bezug: Unfassliche Machenschaften von StadtRECHTSdirektor Geißler

Zur Erheiterung: Wenn ein Verwaltungsgericht sich um eine Definition von 'nackt' bemüht ...



Aktuelle SeiteAuthor Profile
Antworten zu diesem Beitrag