| Beitrag von Peter ® , Apr 04,2002,23:17 | Antworten | Forum | |||
Natürlich entsteht die Frage, warum denn diese Frau vorgeben sollte, den Nacktläufer nackt gesehen zu haben. Die Antwort ist einfach: Die Anzeigenerstatterin ist eine wahrhafte "Anti-Nacktläufer-Aktivistin". Sie hat gleich zu Beginn der Aktionen des Nacktläufers eine Unterschriftenliste gegen ihn initiiert, vermutlich zusammen mit dem Frauenarzt Prof. Hillemanns, den sie näher zu kennen scheint (er steht weit oben auf dieser Unterschriftenliste). Interessant ist dabei, dass sie ihre Anzeige just einige Tage nach einem Vorfall erstattete, in den dieser Frauenarzt verwickelt ist: Gegen Prof. Hillemanns wird ermittelt, weil er den Nacktläufer mit seinem Auto anfahren wollte, als er ihn nackt auf der Straße (in der Nähe seines Hauses) erblickte, und weil er der älteren Dame, die den Nacktläufer auf seinem Spaziergang begleitete, erregt zurief: "Wenn ich dem Nacktläufer im Wald begegnen würde, würde ich ihn mit einer Axt erschlagen!" - Soviel zu der Zeugin und ihren möglichen Motiven für eine Lüge!
Wenn derartige Zeugenaussagen allein ausreichend für die Verhängung eines Zwangsgeldes sind, dann kann jeder beliebige Freiburger Bürger in Zu-kunft einfach behaupten, den Nacktläufer nackt gesehen zu haben, und sofort kann ohne weitere Prüfung ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro verhängt werden, selbst dann, wenn der Nacktläufer Zeugen dafür hat, dass der Anzeigenerstatter lügt. Das kann man nötigenfalls jeden Tag machen - und wenn der Nacktläufer dann pleite ist, wird, wie in dem Zwangsgeldbescheid von Stadtrechtsdirektor Brugger angekündigt, die In-Haft-Nahme beantragt. - Der Nacktläufer als „Freiwild“.
Dr. Peter Niehenke
Editor
Bezug: Unfassliche Machenschaften von StadtRECHTSdirektor Geißler
Zur Erheiterung: Wenn ein Verwaltungsgericht sich um eine Definition von 'nackt' bemüht ...
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