Pressemitteilung
"Wir wollen seinen Kopf!" ? "Wir wollen seinen Kopf!"
Prozess vor dem Amtsgericht Freiburg, Fr. 21. 6. 2002, 9.00 Uhr, Saal V
>Wenn es so weiter geht, dann rotten sich demnächst eine Reihe von Staatsanwälten und anderen Vertretern der Zwangsburger (Justiz-) Behörden zusammen, machen eine Demo und skandieren: "Wir wollen seinen Kopf! - Wir wollen seinen Kopf!" Jedenfalls hat man den Eindruck, dass die Zwangsburger Behörden (-vertreter) jegliche Scham im Umgang mit dem Nacktläufer verloren haben . Ob es sich darum handelt, dass ein Stadtdirektor (Geißler)
ein Gericht belügt, um
Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch das Verwaltungsgericht (Richter Lernhart), um Psychiatrisierungsversuche oder, wie jetzt erneut, um Prozesse mit grotesken Vorwürfen (die lange Liste behördlichen Terrors findet man auf der Homepage der Bürgerinitiative, siehe Link oben, ausführlich dokumentiert).
Im letzten Jahr machte der Nacktläufer, zusammen mit seiner Freundin und fünf Freunden, einen Nacktspaziergang in der Freiburger Innenstadt. Die Polizeibehörde von Freiburg wertete das als "Demo" und schickte ihm einen Strafbefehl über DM 6.000,-, weil er diese "Demo" nicht angemeldet habe. Der Nacktläufer konnte nachweisen, dass er in zwei Faxen die Zwangsburger Behörden über diesen Spaziergang informiert hatte. Das führte aber nicht etwa zur Einstellung des Verfahrens, sondern Staatsanwältin Janke beharrt auf einem Prozess, weil der Nacktläufer die Uhrzeit des Spaziergangs nicht angegeben habe. Ist schon die Tatsache, einen Spaziergang mit sechs Leuten als genehmigungspflichtige "Versammlung unter freiem Himmel" einzustufen, nur noch als Schikane zu qualifizieren (in Berlin sah man einen Nacktspaziergang mit 30 Teilnehmern "Unter den Linden" als "Ausdruck eines Lebensgefühls", das versammlungsrechtlich nicht relevant sei), so ist das Beharren auf diesem Strafbefehl über DM 6.000,- und die Tatsache, dass ein Gericht gezwungen wird, sich mit einem derart dämlichen Vorwurf ausführlich beschäftigen zu müssen, ein Schlag ins Gesicht all derer, die (in Freiburg) Opfer von Gewalt und dabei von der Staatsanwaltschaft mit dem Satz abgespeist werden, es bestünde "kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung des Täters". Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit, wenn ein 12jähriger Junge, wie unlängst von uns berichtet, der beim Rosenmontags-Umzug von einem fremden erwachsenen Mann vor Zeugen verprügelt wurde, erfährt, dass die Behörden kein "öffentliches Interesse" an der Verfolgung dieser Gewalt sehen, dagegen aber ein Gericht damit beschäftigt wird, dass jemand bei der Meldung eines Spaziergangs die Uhrzeit nicht angegeben hat? (Offensichtlich geht es den Behörden in Zwangsburg darum, den Nacktläufer mit allen erlaubten und unrechtmäßigen Mitteln zu schikanieren, denn sonst wäre nichts einfacher gewesen als den Zeitpunkt des Spaziergangs telefonisch zu erfragen).
Dr. Peter Niehenke