| Beitrag von Peter ® , Jul 04,2002,15:01 | Antworten | Forum | |||
Ihr erinnert euch an den Fall W. ? (Hier reichte die nicht weiter bewiesene Aussage eines LKW-Fahrers für zwei Instanzen!!)
Ihr erinnert euch auch daran, dass ich dann meinerseits auch eine Anzeige wegen Beleidigung gegen vier Freiburger stellte, doch in meinem Fall fehlte natürlich ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ...
Ihr erinnert auch an den Fall 'Spaziergang = Demo' (hier reicht eine fehlende Uhrzeit für zwei Instanzen!)
Und im Kontrast dazu erinnert ihr euch doch sicher noch an den Fall des Oberbürgermeister-Anwärters der Grünen in Zwangsburg ? (Verfahren eingestellt)
und an den Fall Hillemanns ? (Verfahren zunächst eingestellt - dann aber wieder eröffnet ...).
... und nun endgültig eingestellt!
Die Staatsanwaltschaft WEISS, dass Hillemanns die Rechnung MEINES Rechtsanwaltes für seine Einschaltung in dieser Sache bezahlt hat (macht das jemand, der "unschuldig" ist?). Die Staatsanwaltschaft WEISS, dass mein Rechtsanwalt am Telefon das lange Telefonat mitgehört hat (weil er gerade auf der anderen Leitung war), in dem ich Hillemanns drängte, sich für sein Tun zu entschuldigen - was er schließlich auch tat, und weshalb ICH ja auch auf die Erstattung eines Anzeige verzichtet habe (und weiterhin verzichten werde) ...
Alle Menschen sind eben vor dem Gesetz gleich - nur nicht vor den "Hütern des Gesetzes" :-(
Peter

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