Nachricht von Michael (Nacktlaeufer) am 19 July 2001 um 18:15:04:
Als Antwort auf: Re: Unser Spaziergang in Freiburg war ein Verstoss gegen das Versammlungsgesetz? von Michael (Nacktlaeufer) am 19 July 2001 um 17:52:24:
Aus dem Versammlungsgesetz:
(1) Es ist verboten, –ffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
....
§ 28 [Tragen von Uniformen]
Wer der Vorschrift des § 3 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist nacktheit eine uniform? Aber gluecklicherweise haben wir verschiedene politische gesinnungen ;-)
Michael