Nachricht von Stefan am 20 July 2001 um 11:51:36:
Als Antwort auf: Unser Spaziergang in Freiburg war ein Verstoss gegen das Versammlungsgesetz? von PN am 19 July 2001 um 16:49:16:
: Wenn ihr zu mehreren spazieren geht, dann "Versammlung unter
: freiem Himmel" anmelden?
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Das erinnert mich an längst vergessene DDR - Zeiten. Wenn sich damals mehr als 2 Antragsteller (Leute die die DDR verlassen wollten) auf offener Straŝe getroffen haben bestand auch immer die Gefahr, daŝ man wegen Erregung ffentl. Ärgernis bestraft wurde.
Nackten war man allerdings von staatl. Seite sehr viel toleranter. Dies ist Gott sei Dank auf dem gebiet der neuen Bundesl. immer noch so.Unvorstellbar so ein Vorgang.
Grüŝe