Nachricht von PN am 28 July 2001 um 13:18:55:
Als Antwort auf: Re: Vom von chris am 28 July 2001 um 12:14:07:
Hi chris
: Und wie sieht es aus bei Polizei und Justiz? Auch diesen
: muss Berufsbedingt Macht zugeteilt werden sonst können sie
: ihre Aufgabe nicht erledigen. Jedoch ist auch hier das
: ausnutzen dieser Macht für dienstfremde Zwecke nicht im
: Sinne des Erfinders. Dies ist ja bei dir, Peter,
: nachweislich der Fall. Die persönliche Überzeugung der
: Behörden (leitung), dass es Verboten gehört das du nackt
: herumläuft, hat ja weder Rückhalt im Gesetz noch Rückhalt in
: der Bevölkerung. Bei der Bundeswehr wäre so ein Fall von
: Schikane lägst beim Bundeswehr-Beauftragten gelandet.
Bei der Polizei macht man das durch "Dienstaufsichtsbeschwerden" (die man ja "formlos, fristlos, nutzlos" nennt) und ggf. "Strafanzeigen". Ich habe derzeit DREI Strafanzeigen gegen Freiburger Polizeibeamte laufen (eine davon ist hier ja auch ausführlich dokumentiert), zwei wegen Freiheitsberaubung und eine wegen Nötigung.
Den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft habe ich ja hier gepostet. Dagegen gibt es jetzt eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt und, da diese vorhersehbar :-) abschlägig beschieden werden wird, dann ein sog. "Klageerzwingungsverfahren". Auch da werde ich kaum durchkommen, aber wenigstens stehen die Herren dann vor Gericht und müssen sich DORT verteidigen, ich (bzw. mein Rechtsanwalt) kann ihnen Fragen stellen (!!) UND DIE ÖFFENTLICHKEIT IST DABEI.
Das sind die Möglichkeiten, dir WIR halt in einer Demokratie haben - und ich werde sie, so teuer es ja ist (Anwaltskosten), auch VOLL AUSSCHÖPFEN!
Herzliche Grüße
Peter