Pressemitteilung

Katz und Maus

Rechtswidrige Festnahme des Nacktläfers von Freiburg
 

Das dem Nacktläufer gerichtlich verordnete "Feigenblatt" ist in der Dämmerung wirklich nicht gerade leicht zu erkennen (von einem "unsichtbaren Faden" aus durchsichtigem Kunststoff gehalten). Verständlich, daß schon mancher Passant ihn für "nackt" gehalten hat, obwohl er doch in "zulässiger Weise" bekleidet ist. Anläßlich der ausgelassenen Stimmung im Zusammenhang mit dem großen Radfahrereignis hat sich der Mann aber noch etwas Besonderes einfallen lassen, um die Absurdität dieses Urteils augenfällig zu machen (aus der Urteilsbegründung: "Der Anbllick eines männlichen Gliedes ist geeignet, ... Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken ... beim Betrachter auszulösen."): Er verdeckte sein "erschreckendes Glied" nicht nur mit einem "Feigenblatt", sondern zusätzlich auch mit seiner Hand (siehe Foto). Doppelt sollte doch eigentlich besser halten ..

Doch das "Mehr" geriet ihm unversehens (wenn auch nicht ganz unabsichtlich) zu einem "Zuwenig". Auf dem belebten Platz vor dem Freiburger Konzerthaus nahm ihn die Polizei fest. Im Polizeiwagen wurde ihm dann mitgeteilt, daß er die Nacht (Do. auf Fr.) in einer Zelle zubringen werde. Mit seinem Handy versuchte er seinen Freund zu erreichen. Doch es wurde ihm untersagt zu telefonieren. Auf verwunderte Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, das Krebsrisiko sei beim Telefonieren mit dem Handy aus dem Auto erhöht. Im Revier war Telefonieren dann ohnehin nicht mehr erlaubt! Er durfte gerade noch versuchen seinen Anwalt anzurufen (der aber nicht erreichbar war). Unter einem Vorwand (nicht abgeschalteter Backofen) erreichte er, daß er noch einmal in seine Wohnung gefahren wurde (dort informierte er "Radio Regenbogen"), und hier folgten ihm die Beamten in jedes Zimmer! Seine Bitte, sich für die Nacht eine Flasche Mineralwasser mitnehmen zu dürfen, wurde ihm abgeschlagen! ("Sie erhalten bei uns Wasser aus dem Wasserhahn!")

Dann ging es zurück ins Revier. Dort mußte er alles abgeben (einschließlich Handy und Armbanduhr). Aufgrund seines deutlichen Protests (zulässige Bekleidung) wurde wohl der Leiter des Polizeireviers Nord, Herr Hager, benachrichtigt. Ein verständiger Mann! Nach einer kurzen Unterhaltung (zur Frage der Bekleidung) lies er ihn wieder frei ...

Schöner kann die ganze Verlogenheit und Heuchelei nicht demonstriert werden! Obwohl man unter seiner Hand den Stringtanga nicht sehen konnte: Wenn er ihn nicht getragen hätte (was optisch keinerlei Unterschied ausmacht!), dann wäre er über Nacht zu Gast bei diesen unfreundlichen Herren gewesen! Mit Wasser aus dem Wasserhahn!

gezeichnet
Dr. Peter Niehenke
21. 7. 2000