Man kann Ratten (und auch andere Tiere, etwa Hunde oder Katzen) tatsächlich "neurotisieren". Ein Experiment finde ich dabei besonders "perfide":
Eine Ratte sitzt auf einer Art Sprungbrett und vor ihr sind zwei Klapptüren, durch die sie springen kann. Auf die eine Klapptüre ist ein großer Kreis, auf die andere eine Ellipse gezeichnet. Die Ratte wird nun durch Stromstöße dazu gebracht, durch eine dieser beiden Türen zu springen (einen anderen Ausweg hat sie nicht). Hinter der Klappe mit dem Kreis wartet Futter auf sie. Hinter der Klappe mit der Ellipse wartet erneut ein Stromstoß auf sie. Sie lernt nun sehr schnell, einen Kreis von einer Ellipse zu unterscheiden, und springt, egal, ob man die Ellipse auf die rechte oder die linke Türe zeichnet, immer durch die Türe mit dem Kreis.
Man gleicht nun die Ellipse immer mehr einem Kreis an. Dabei lernt die Ratte, auch sehr feine Unterschiede zwischen Ellipse und Kreis noch wahrzunehmen. Und dann kommt irgendwann der Punkt, da kann das arme Tier die beiden Figuren nicht mehr unterscheiden kann. Das erzeugt großen Stress (sie kotet ein) und eine schwere Neurose: Sie springt fortan immer nur noch durch eine der Türen (entweder rechts oder links), egal, was sie dahinter erwartet!
Am Dienstag, 24. 10. 2000, untenahm ich, zusammen mit einem Freund, einen Spaziergang durch die Freiburger Innenstadt. Auf dem Foto kann man erkennen, wie wir bekleidet waren (die Fotos können auf der Homepage der Bürgerinitiative in Farbe und guter Auflösung angesehen werden). Wir wurden, wie ebenfalls durch Fotos dokumentiert, von Polizeibeamten kontrolliert. Nach diesen Kontrollen konnten wir unbehelligt unseren Weg fortsetzen.Die Bekleidung meines Freundes gab also offensichtlich keinerlei Anlaß für Beanstandungen. Diese Bekleidung bestand in einer über Penis und Hoden gestülpten „Mützeľ, die in diesem Fall etwa 50 cm lang war (zweckentfremdeter Teil einer "Narrenkappe").
Da die Länge dieser „Mützeľ ja kaum das entscheidende Merkmal sein kann, habe ich eine „Mützeľ erworben, die ebenfalls Penis und Hoden abdeckt, die aber wesentlich kürzer ist. Ein Muster dieses Bekleidungsstücks liegt bei. Ich möchte nun sicher gehen, daß dieses (bis auf die Länge ja identische) Kleidungsstück keinen Anlaß für Beanstandungen oder gar Zwangsgeldfestsetzungen gibt und bitte daher um verbindliche Auskunft, ob ich in der Öffentlichkeit in dieser Bekleidung nach Ansicht des Amts für öffentliche Ordnung in Freiburg "in zulässiger Weise" bekleidet bin.
gezeichnet
Dr.
Peter Niehenke
26. 10. 2000